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Auf Thema antworten

Stimmt. Politisch unmündige Bürger melden sich ereifernd zu Wort.





In Deutschland dürften Sie als politisch unmündiger Bürger so meinen. Tatsächlich ist das Grundgesetz auch für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland kein schmückendes Beiwerk und der Artikel 16 a betimmt im Absatz 1 ganz unmißverständlich:


(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.


Sind Sie der Meinung, eine rechtmäßig gebildete Regierung dürfe das GG mißachten?



In Österreich beginnt das Asylverfahren mit Stellung des Antrages auf internationalen Schutz vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder einer Sicherheitsbehörde.


Behelf: http://www.menschen-leben.at/asyl/asyl-in-osterreich/#3


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