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Auf Thema antworten

AW: Deutsches Strafrecht


Dein Beispiel war schon in Ordnung.:)


Ich denke aber schon auch, daß es jeder Täter verdient hat, seine Beweggründe zu verstehen. Was ja nicht vor Strafe schützt. Auch nützt es sowohl den Tätern als auch der Gesellschaft, wenn während des Strafvollzuges -und danach- die Täter (nach)sozialisiert werden. Teilweise sind sie noch kaum sozialisiert, deshalb geschehen die Taten ja. Sie haben teilweise noch gar kein Rechtsbewußtsein (= die noch härtere Version einer Nicht-Ethik)... geschweige denn ein Unrechtsbewußtsein.


Österreich war bezüglich "Resozialisierung" schon in den 1970er Jahren ein Vorbild. Ich würde mir ein erweitertes Modell, in dem "Re-Sozialisierung" bereits im Strafvollzug beginnt, in Europa wünschen.

 

Ich persönlich befürworte eine Strafgrenze, auch bei Lebenslänglich. Es muß jedoch von verläßlich-kompetenter Seite (z.B. einer Kommission) geprüft werden, ob der Täter fähig ist, ihm in einem (auch die Gesellschaft noch vor ihm) geschützten Rahmen mehr Freiheit zuzugestehen (Bewachtes Wohnen?). Wiewohl dabei ein Irrtum nicht passieren soll aber mal kann, ist dieser Vollzug für mich Ausdruck einer humanistischen Gesellschaft.


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