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AW: Deutsches Strafrecht


@Kantastisch


Es wird Deine ethisch-moralische Entwicklung nicht wirksam fortbringen, wenn Du den potentiellen Mörder in Dir bekämpfen willst, indem Du einen anderen Menschen dafür zum Tode verurteilst. (Natürlich nur, wenn es um Kinder und Deine EIGENE Familie geht!). Siehe...


"12 Angry Men" zeigt diese Thematik u.a. auch auf. Angry im Sinne von zornig... (http://www.dict.cc/englisch-deutsch/angry.html)

Der Originaltitel ist sehr viel aussagekräftiger als die dt. Übersetzung.

Auge um Auge, Zahn um Zahn... so wurde Recht im Clan, in der Sippe (mit Sippenhaftung) in der ethischen Frühzeit des Menschen gehandhabt. Aus Rache... und Angst vor dem eigenen Impulskontrolldurchbruch in Ausnahmesituationen. In so einem Fall werden die ethischen Werte noch nicht genügend gewußt, und daher wird ein Handeln nach verinnerlichter Moral für den Betreffenden schwierig. Moral könnte man rechtsphilosophisch als angewandte Ethik bezeichnen.


Der weitgehend abgeschlossene Prozeß eines internalisierten Rechtsbewußtseins, resp. Unrechtsbewußtseins und demgemäßes Handeln zeigt die ethisch-moralische Reife eines Menschen. Die Todesstrafe und ihre Ausführung* ist ein Zeichen fehlender Aufklärung eines Staates und seiner Bürger.


*In einigen Staaten ist die Anwendung ausgesetzt, s. http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe


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