AW: Deutsches Strafrecht
Meinst Du nicht, dass dies recht viele Konjunktive sind? Und warum sind Deine Argumente "vernünftiger" als meine?
Das Recht auf Leben ist ein universelles Menschenrecht, dieses verwirkt auch derjenige nicht, der das Leben eines anderen gezielt auslöscht. Aus welchen Motiven auch immer!
Woher leitet sich den die moralisch-ethische Berechtigung einer staatlichen Vendetta ab, die wir im Privat-Individuellen verweigern? Der übergeordnete Gemeinsinn? Und wenn die öffentlichen Finanzen kollabieren, dann
löschen wir einfach die biologische Existenz einiger Schwerstverbrecher aus? Und Du hast recht,
, ein totgespritzter Mörder wird garantiert nicht rückfällig, Rückfallquote = Null, no risk! Ausgerechnet hier wollen wir kein Risiko?
Du schreibst ja aber selbst: Alles kann sein ... Und solange das alles sein kann, folge ich meiner Signatur und wir sehen eben das Problem von unterschiedlichen Seiten. Ich würde allerdings alles dafür tun, dass Deine Auffassung keine gesellschaftliche Mehrheitsmeinung wird.
Aber ich gebe zu, wäre mir bekannt, dass ein verurteilter Gewaltverbrecher in meiner Nachbarschaft lebt, wäre mein Toleranzedikt praktisch gefordert. Aber dem würde ich mich stellen!