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AW: Der Tod





@Fusselhirn:

was meinst du mit "Erb-Schulden"? Wenn ein Verstorbener Schulden statt Vermögen hatte?

Wo ist das Problem? Ist halt nix da. In so einem Fall wird ja auch derzeitig niemand ein Erbe antreten wollen...


Ich bin ja kein Ministerialbeamter, der hier die konkreten Details eines Gesetzesentwurfes auszuarbeiten hätte. Deshalb lasse ich die Details - es geht mir um den Denksatz, den Akt des "Vererbens" überhaupt in Frage zu stellen. Das tut ja anscheinend sonst keiner wirklich...


Mit dem Hinweis auf mögliche Umgehung des Nicht-Vererben-Könnens hast du natürlich das größte, sofort auftretende Problem angesprochen. Das war mir auch sofort klar - allerdings ist das nicht von vornherein gleich ein KO-Umstand für den Denkansatz, zumal eine ähnliche Problematik ja z.B. auch im schon lange bestehenden Steuerrecht existiert. Dort wird ja auch sehr viel Geld über illegale und legale(!)  Wege umgeleitet... welches Unternehmen zahlt heutzutage schon noch Steuern...?


Mir geht es derzeit um Verbreitung dieser Idee: daß Vererben eben *nicht* selbstverständlich ist. Ebenso wenig wie heutzutage noch zwischen Klerus, Adel und Bürgertum unterschieden wird. Die Zeiten ändern sich, oder?



Der Rote Baron


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