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Damit der Nutznießer ein solcher ist, muss er einen Nutzen als solchen erleben. Nehmen wir als Beispiel zwei symbiotische Lebewesen, die alleine aber auch zurechtkämen. Wir sagen, durch ihre Symbiose "nutzen" sie einander. Jedoch haben wir keinen plausiblen Grund anzunehmen, dass

sie selbst den von uns bezeichneten Nutzen als solchen erleben. Also bedarf es auch hier der beurteilenden Menschen, um die Symbiose als "Nutzbringenden Zusammenschluss" zu definieren.


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