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Auf Thema antworten

Das habe ich doch gerade erklärt. Sie können in der Öffentlichkeit gerne rumlaufen, wie sie möchten, allerdings möchte ich nicht, dass in staatliche Institutionen, die Religion hineingetragen wird. Zumindest für Menschen, die in diesen Behörden arbeiten (Beamte/angestellte des öffentlichen Rechts). Das gilt für alle. Privat können die Menschen ja machen, was sie wollen, das geht mich nichts an (solange sie natürlich keine Straftaten verüben oder die freiheitliche-demokratische Grundordnung verletzen).


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