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Auf Thema antworten

Gesinnungsstrafrecht haben wir nicht. Siehe Luther mit den zollfreien Gedanken.

In Österreich gibt es zB das Verbotsgesetz, dessen Untergrenze des Strafrahmen 1992 herabgesetzt wurde, weil es wegen der hohen Eingangsstrafe nicht angewendet werden könne (siehe:https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XVIII/I/I_00387/imfname_261031.pdf)


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