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Es hat in der Tat noch nie als Milderungsgrund gegolten, das ein Mörder auf die Tatsache hingewiesen hat, das es auch noch andere Mörder gibt,

Und wenn gegen den Mörder X wegen Mordes an Herrn Y verhandelt wird, kann er auch nicht verlangen das in der gleichen Verhandlung der Mord von Herrn A an Frau B abgehandelt wird.


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