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AW: Der Feind der Freiheit




Achso, damit kann ich was anfangen. Ich habe mir dabei geltendes recht vorgestellt wie das Grundgesetz. Das regelt in gewissem Maß Freiheiten der Bürger, an denen sich dann wiederum das Strafrecht orientiert. Das sind viele konkrete Sachen. Wenn man mein "schwarz auf weiß" nicht überlesen hätte, hätte man darauf kommen können. Ich verstehe die meisten rechte als "Freiheiten".

Wenn ich keine Angst habe, habe ich weder das Gefühl, dass etwas fehlt, noch das Gefühl, dass ich frei von einer Belastung oder einem Zwang bin.


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