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Demokratie ohne demokratische Regeln???

Eulenspiegel

Well-Known Member
Registriert
9. August 2009
Beiträge
2.435
Wo befinden sich in unseren Gesetzen die demokratischen Regeln?
Kann mir da Jemand an Hand des Genossenschaftsgesetzes mal erklären?
Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/geng/gesamt.pdf
§43a Vertreterversammlung
(4).........
Eine Zahl von 150 Mitgliedern ist in jedem Fall ausreichend, um einen Wahlvorschlag einreichen zu können. Nähere Bestimmungen über das Wahlverfahren einschließlich der Feststellung des Wahlergebnisses können
in einer Wahlordnung getroffen werden, die vom Vorstand und Aufsichtsrat auf Grund übereinstimmender Beschlüsse erlassen wird. Sie bedarf der Zustimmung der Generalversammlung.

Wahlordnung zur Vertreterversammlung
http://www.swg-chemnitz.de/Wahlordn...ml?PHPSESSID=fee2462ba5b31bee69cc32f5040b5451
 
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AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

beim Überfliegen habe ich gesehen,
daß das Gesetz eine Satzung verlangt

die in der Satzung niedergelegte Art der Beschlußfindung (Mehrheit, Stimmrecht) innerhalb der Genossenschaft wird aber nicht thematisiert (außer bei der Wahl der Vertreter § 43a)

§ 51 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung
 
AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

ohne mich jetzt mit diesem Gesetzestext befassen zu wollen: Alle Gesetze beziehen sich auf übergeordnete. Unser Problem: Was in den Verfassungen garantiert wurde, wird dann in zahllosen untergeordneten Gesetzen und Verordnungen Stück für Stück wieder einkassiert. So wird aus einer Demokratie eine Demokratur.
 
AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

beim Überfliegen habe ich gesehen,
daß das Gesetz eine Satzung verlangt

die in der Satzung niedergelegte Art der Beschlußfindung (Mehrheit, Stimmrecht) innerhalb der Genossenschaft wird aber nicht thematisiert (außer bei der Wahl der Vertreter § 43a)

§ 51 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung

Was ist wenn nicht einmal die Wahlordnung vorhanden oder einsehbar ist?

Kandidatenaufstellung - durch Aufsichtsrat und Vorstand - wo wäre da die Demokratie?
Was ist wenn es nie eine Zustimmung der Generalversammlung zur Wahlordnung gab, oder gar keine gibt?

Nachdem ich mir die Rechtszustände in diesem Lande mal genauer angesehen habe kann ich nur feststellen:
Die realisierbaren Bürgerrechte beschränklen sich auf:
*Angemeldete Versammlungen auf der Straße
*gerichtliche Verfahren - mit dem Hinweis:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in GOTTES HAND!
Siehe:
http://www.gutefrage.net/frage/wohe...icht-und-auf-hoher-see-ist-man-in-gottes-hand
Auszugszitate:
Die Redewendung kommt aus der Erfahrung der Menschen. Soll heißen, daß man auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Auf See weiß man nie, was auf einen zukommt und vor Gericht ist es eben- so , weil jeder Richter nach seinem Wissen und Gewissen ent scheidet.
#
Als Jemand, der von einem Gericht verurteilt wurde aber zu Unrecht fragt man sich schon:
Wenn sich Menschen anmaßen über Andere zu urteilen, sollte dies in höchstem Maße dementsprechend gewürdigt werden und es muß der Grundsatz gelten:
Im Zweifelsfall für den Angeklagten.
Ein Beobachter des Prozesses meinte dann auch:
Der Richter hat das Urteil gesprochen, damit die Gerichtsgebühren bezahlt werden ! Das wäre dann Rechtsbeugung nicht wahr !?
Und noch ein Satz zu diesem schlimmen Satz:
Ich will mich vor Gericht aber nicht fühlen wie auf hoher See und ein Vergleich zu Gott ist eben das, was so mancher Verurteilte spürt:
Da will sich so mancher als Gott aufspielen !
Im Übrigen:
Der Staatsanwalt wollte mich freisprechen, was die These zu den Gerichtsgebühren untermauert ! Eigentlich ein Skandal ! Und wer hilft hier dem Verurteilten ?????
#
Zwei Rechtsanwälte gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich kommt ein junger Mann atemlos auf sie zugestürzt und wirft einem der Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose zerrissen." Der Angesprochene gibt ihm ohne große Diskussion 200€ für den Kauf einer neuen Hose. Als der junge Mann wieder weg ist, fragte der Kollege erstaunt: "Seit wann hast du denn einen Hund?" Der Rechtsanwalt antwortet: "Ich habe keinen Hund. Aber man weiß ja nie, wie die Gerichte entscheiden."

Wobei im Zivil- und Strafrecht die geltenden Gesetze von den Richtern als Gleitklauseln nach Gutdünken betrachtet werden und zumeist nicht einmal eine Rolle spielen.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

Was ist wenn nicht einmal die Wahlordnung vorhanden oder einsehbar ist?

die Satzung muss vorhanden und einsehbar sein
darin muss geregelt sein, wie und von wem gewählt wird
 
AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

ohne mich jetzt mit diesem Gesetzestext befassen zu wollen: Alle Gesetze beziehen sich auf übergeordnete. Unser Problem: Was in den Verfassungen garantiert wurde, wird dann in zahllosen untergeordneten Gesetzen und Verordnungen Stück für Stück wieder einkassiert. So wird aus einer Demokratie eine Demokratur.

Ja die Politiker und die Juristen die wissen schon was sie wollen und wo es hingehen soll.
 
AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

beim Überfliegen habe ich gesehen,
daß das Gesetz eine Satzung verlangt

die in der Satzung niedergelegte Art der Beschlußfindung (Mehrheit, Stimmrecht) innerhalb der Genossenschaft wird aber nicht thematisiert (außer bei der Wahl der Vertreter § 43a)

§ 51 Anfechtung von Beschlüssen der Generalversammlung

Kann eine Generalversammlung durch eine einfache Abstimmung bzw. Zustimmung wie bei DDR Wahlen ersetzt werden? ZB. Ich stimme der Bestellung des Wahlvorstandes bestehend aus den Mitgliedern 1 bis 7 zu oder nicht zu?
 
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AW: Demokratie ohne demokratische Regeln???

beim Überfliegen des Gesetzes hatte ich den Eindruck,
daß eine Genossenschaft eine freiwillige Angelegenheit ist
Leute schließen sich zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu stärken

wenn dem nicht so wäre,
ich also gezwungenermaßen Mitglied einer Genossenschaft wäre,
dann würde ich mir Wege zur Sabotage dieser Genossenschaft ausdenken
(und das hätten dann sicher auch schon Leute vor mir getan)

als ich mir privat eine Wiese gekauft habe,
war diese Wiese über den Pächter meines Vorgänger als landwirtschaftliche Nutzfläche bei einer Bauern-Genossenschaft gemeldet
und ich hätte da Mitglied werden können
(und ich hätte dann den Vorteil gehabt, daß alle Menschen, die auf meiner Wiese beschäftige, versichert sind)
 
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