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Auf Thema antworten

Ich bleibe bei der einfachen Logik: >> "Eine kollektive Schuld, die es nicht gibt, bedürfte dann auch keiner kollektiven Erwähnung<<


Da es aber eine kollektive Erbschuld bis in das dritte und vierte Glied des genetischen Erbgutes gibt, trägt die Erbschuld eine Kontraindikation (in sich) die als *Obstanz* einer jeden unangreifbaren Instanz keinerlei Substanz (außer sich) benötigt!


Einer Schuldübernahme für fehlende Dritte über fehlende Tritte bedarf es nicht.

Gesetze dienen in der Regel dem Schutz und nicht dem Angriff.


Es ist tatsächlich beängstigend, wie gerade in Deutschland, von dem Land, von dem nie wieder Krieg ausgehen sollte, das Grundgesetz so geändert werden soll, dass für die Genehmigung ständig neuer Angriffsgesetze mit juristisch leicht erkennbaren Kontraindikationen gearbeitet wird, sogar "demnächst in diesem Theater" - die Verfassung geändert werden soll!!!


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