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AW: Das Wesen des Menschen



Auch die Würde des irrenden Gewissens gehört zur Freiheit des individuellen freien Willens, also dem Recht auf Gewissensfreiheit. Ein irrender Mensch darf dann ohnehin auch die andere Seite der Täterperspektive -in Opfer- und/oder in Sühneleben- kennenlernen. Zum Glück gesteht die Schöpfung Wiederholungen versabelter Prüfungen zu, um diese doch noch zu bestehen. Daher finde ich auch einen humanen Strafvollzug, je nach Reife des Rechts-/Unrechtsbewußtseins, Nach-Sozialisationschancen sowie die Wahrung der Menschenrechte für mehr als angemessen.:)


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