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AW: Das Naturrecht



Mensch Zeilinger, Du bist doch kein Narr!

"Naturrecht ist ein Rechtssystem das bestimmte vom Menschen nicht abänderbare Rechtsprinzipien über dem ausschließlich vom Menschen geschaffenen positiven Recht definiert. Das Naturrecht ist dann jener Teil des menschlichen Naturgesetzes der sich auf das gemeinschaftliche Leben bezieht. Es basiert auf unveränderlichen und für alle Zeiten gleichen Moralkodex."

Das in den Menschen eingeschriebene und wirkende Naturgesetz, bzw. die Fähigkeit zur Selbsterkenntnis und Orientierung des Gewissens, muss man strikt  trennen von den rein instinktiven Naturgesetzen des Tierreiches.


Instinkte definierte I. Kant als "NATURKAUSALITÄT".

Das ist das Gottesgesetz auf der Stufe des niederen Lebens.


Die Gravitation ist das Gottesgesetz auf der allgemeinen Stufe der Schöpfung!


Ergo: um über Naturgesetz sprechen zu können, muss man selbsreflexives Bewußtsein, Vernunft und Freiheit besitzen. Und dieses Selbstreflexives Bewußstsein erkennt sich selbst und erkennt,  das als göttliches Gesetz gedeutete LOGOS, das die Welt durchströmt.


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