AW: Das Naturrecht
Dann hat sich Dir die Bedeutung von Naturrecht (noch) nicht erschlossen, welche natürlich auch dem Missbrauch offen steht.
Es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass der Mensch durch Missbrauch die Naturgesetze ganz erheblich durch massive (genetische) Eingriffe zu ändern vermag - und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass dies im Laufe vieler Menschheitsgeschichten schon oft vorgekommen ist.
Beides passt in der Addition nicht zusammen.
Denn durch den Verstoß gegen ein Naturrecht wird kein Recht begründet, dies erkannte schon der große *Hugo Grotius*.
Richtlinien können in (wenigen) Ausnahmefällen leider auch "völlig daneben" liegen, auf die Gründe kommt es dann gar nicht an.
Die Wahrung des Naturrechtes obliegt dem Widerspruch, die Wahrung der Menschen Rechte obliegt dem Nichtwiderspruch.
Letzteres entspricht aber nicht dem Sinn der Schöpfung.
Der Mensch ist und bleibt als derzeit höchst entwickelte bekannte Spezies aufgefordert, sich die Natur Untertan zu machen, ohne sich die Natur des Menschen in seiner Vielfalt durch Einfalt und Gleichmacherei Untertan zu machen - oder durch Klassifizierung zu diskriminieren.
Dies bedeutet, dass Intelligenz nicht zwangläufig scheitern muss, aber durch falsch verstandene Ökonomie heraus ohne Änderung in der Wahrnehmung freiwilliger Bewusstseinsinhalte möglicherweise scheitern wird.
Deshalb wird es darauf ankommen, welchen vorrangigen Stellenwert einer schutzwürdigen Lebensqualität der noch zur Erkennung fähige Mensch freiwillig natürlich statt bio-synthetisch künstlich seiner eigenen Entwicklung zubilligen wird, sofern ihm diese Unterscheidung objektiv zu treffen, überhaupt noch in Zukunft subjektiv möglich sein wird oder finanziell erschwinglich.
Bernies Sage