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AW: Das Naturrecht


Mir hat sich aus dem ganzen Thread die Bedeutung von Naturrecht nicht erschlossen.

Es gibt Naturgesetze die für alle Menschen gleichermaßen gelten aber die müssen nicht per Recht durchgesetzt werden vom Menschen, dass macht die Natur automatisch.

Naturgesetze kann man nur begreifen und sich danach richten, ändern kann sie der Mensch nicht.

Wozu gibt es Naturrecht und ist es vor Gericht einklagbar? Basiert nicht Recht und Gesetz im bürgerlichen System auf vom Menschen ausgedachten Richtlinien?

Geht es um von Menschen geschaffene Normen oder um Naturgesetze, ansonsten besteht das Recht der Natur dem Menschen gegenüber darin,

dass der Mensch nicht die Natur zerstört und sich dabei selbst ausrottet.

Würde der Mensch ohne die Natur zu behelligen aussterben bliebe das Naturrecht gewahrt, die Natur kann weiter auf der Erde existieren ohne Menschen.


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