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Anspruch :=  An~ + Spruch


'An' siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_griechischer_Präfixe


Spruch := ‘einprägsam und treffend formulierter Gedanke’


'Denkmüll' wäre ein einprägsamer und treffend formulierter Gedanke für eine Sammlung behelfsmäßiger Thesen, die nach eingehender Prüfung verworfen werden.


Der Anspruch bezüglich des Denkmülls wäre also dessen Prüfbarkeit und die ist ein Kriterium, nicht aber eine Schuld. Prüfbarkeit wird erst durch die Pflicht zu einer Schuld und deswegen wäre die verallgemeinernde Annahme, daß der Grund jedes Anspruches immer ein gesellschaftlicher Zwang ist, falsch, wohingegen die besondere Sachverhalte betreffende Annahmen durchaus auch durch gesellschaftliche Zwänge verursacht sein können, wie zum Beispiel der gesellschaftliche Zwang zu einem Wohlverhalten als einer gesellschaftlichen Verpflichtung. Daraus kann dann ein Anspruch auf Wohlverhalten, gutes Benehmen usw. abgeleitet werden.


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