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Auf Thema antworten

Hier wäre die Unterscheidung zwischen der Würde des Amtes und der Würde der Person zu treffen, bevor man urteilt.


Wenn Satire den Tabubruch gegenüber Schutzlosen (als Person) benötigt, um kommerzielle Aufmerksamkeit durch unwürdige Erniedrigung zu erheischen, dann sind meines Erachtens die Grenzen nicht nur angetastet, sondern schon überschritten.


Die Würde eines Amtes kann schnell schutzlos werden, wenn ihre Verletzung nicht allgemein erkannt wird.




*Kaawi* hat mit seiner Antwort in Beitrag 17 bereits darauf hingewiesen: Tatsächlich scheint der Verletzte gefordert, seine Würde selbst positionieren zu müssen, was aber somit voraussetzt, dass er zuvor kein Schutzbefohlener (also hilflos) gewesen sein darf!  Der Verletzte darf verzeihen, aber er kann es eben nur insoweit, als es seine eigene Entscheidungsphäre betrifft und kein so genanntes Offizialdelikt vorliegt!


Bernies Sage


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