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Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Die links dienen der Unterstützung meiner Meinung. Hinsichtlich Zwentendorf lade ich Sie ein, die Aussagen von vdB zu widerlegen.

Deine Meinung solltest du schon selbst begründen können, und Links können da und dort verwendet werden, um beispielsweise einzelne, konkrete Punkte zu belegen.
Wie beispielsweise bei deiner Behauptung, vdB wollte den VfGH abschaffen, da war dein Link nach meiner Nachfrage durchaus gerechtfertigt. So hat sich nämlich herausstellen können,
dass du die Aussage vdBs lediglich missverstanden hast was zwar schon vorher meine Vermutung war, aber durch den Link doch eindeutig gezeigt werden konnte.

Aber hier stellst lediglich deine Meinung in den Raum und überlässt dem Gegenüber alles Weitere. Aber, ich bin nicht dein Sekretär, der deine dir lästige Arbeit zu übernehmen hat.

Wozu soll ich die Aussagen von vdB widerlegen ? Ich war es nicht der behauptet hat, dass er falsche Aussagen getätigt hätte.
 
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Ich habe nicht behauptet, daß er falsche Aussagen gemacht hat. Ich habe seineMeinung zur Diskussion gestellt. Sie sind am Zug.

Was sonst hast du mit der Unwissenheit, die er vor sich herträgt und in Diskussionen mit Jugendlichen von sich gibt, gemeint ?
Und welche konkrete MEINUNG meinst du nun, die du zur Diskussion gestellt hast ?
 
Die der Einbindung des Verfassungsgerichtshofes im Gesetzgebungsverfahren.

Ja, und diese sehr allgemein formulierte Aussage muss nicht viel heißen. Da ich davon ausgehe, dass vdB wie auch der VfGH die Verfassung kennt und sie respektiert,
gehe ich nicht von einem Bestreben nach Beendigung der Gewaltenteilung aus sondern lediglich eine zusätzliche Absicherung, nicht verfassungskonforme Gesetzesentwürfe
nicht erst Gesetz werden zu lassen und nachträglich ggf vom VfGH aufheben zu lassen, sondern schon vorher kompetente Meinungen bezüglich Verfassungskonformität
einzuholen um die Entwürfe entsprechend abändern zu können. Und, es gibt wohl keine kompetentere Stelle zur Beratung als der VfGH "höchstpersönlich".

So lange die "kompetente Meinung" nicht rechtlich bindend ist, hat sie keinen verfassungsrechtlich relevanten Einfluss sondern lediglich positive praktische Auswirkungen.

Und, ich vermute mal, mit deinem Anführen des Art 47 wolltest du zeigen, dass darin der VfGH nicht auftritt. Ja, das ist richtig, aber irrelevant. Die 3 Punkte sind auf dem Weg der Gesetzgebung zu erfüllen, welche Kontrollen man aber darüber hinaus tätigt, steht frei. Zusätzlich, die Beurteilung durch den VfGH wäre zeitlich wohl vor Punkt 1 zu setzen, also BEVOR der letztendliche Entwurf dem BP vorgelegt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
So lange die "kompetente Meinung" nicht rechtlich bindend ist, hat sie keinen verfassungsrechtlich relevanten Einfluss sondern lediglich positive praktische Auswirkungen.
Kompetent ist nicht auf die Sache bezogen. VdB kann zu allen Themen seine Meinung sagen - nur wird sie hinsichtl Gewichtung verschieden beurteilt: Als Feststellung oder als Absicht, Ziel.
Nur Nebenbei:
Der VfGh entscheidet die Widrigkeit nur für den Einzelfall und allf. künftige Entscheidungen. Daher gehen die bisherigen Beschwerden über verfassunsgwidrige Gestraften leer aus.
 
"In Deutschland hat sich die Bundeskanzlerin in der Corona-Pandemie für die Wissenschaft ausgesprochen. Entscheidungen müssten dann aber politisch fallen", siehe dazu folgenden Link:

https://www.forschung-und-lehre.de/politik/merkel-staerkt-wissenschaft-den-ruecken-2746/

Grundsätzlich haben Tests jedoch dann keine verlässliche Aussagekraft, wenn ihre Kriterien in kontraindikativer Untauglichkeit - himmelschreiend für (fast) jedermann erkennbar danebenliegend - eine erschreckend fehlende Demokratiequalität aufweisen und die Demokratie immer mehr durch Delegation von Verantwortung in ihrer Entscheidungskompetenz zunehmend politisch kaschiert und immer mehr behindert statt unterstützt werden.

Auffällig ist, dass die unabhängige Wissenschaft sich jeder Langfristkontrolle mit nachverfolgbarem Interesse einer (über-)gesamtheitlichen Lebensrisikofolgenabschätzung politisch beharrlich zu entziehen versuchen "soll"....?:rolleyes:

Bernies Sage (Bernhard Layer)
 
Auffällig ist, dass die unabhängige Wissenschaft sich jeder Langfristkontrolle mit nachverfolgbarem Interesse einer (über-)gesamtheitlichen Lebensrisikofolgenabschätzung politisch beharrlich zu entziehen versuchen "soll"....?:rolleyes:
Die Wissenschaft arbeitet nach Erkenntnissen aus der Vergangenheit. Zukunftsmaßnahmen ist Sache der Politik.
 
"In Deutschland hat sich die Bundeskanzlerin in der Corona-Pandemie für die Wissenschaft ausgesprochen. Entscheidungen müssten dann aber politisch fallen", siehe dazu folgenden Link:

Ist das so?

Wenn ich mich als Kanzler nur auf EINEN Virologen einschieße und nur auswähle, ob ich seinem Wunsch stattgebe oder nicht, dann hab ich nichts entschieden.

Wenn ich mehrere Virologen zu Wort kommen lasse, sie mir alle anhöre und dann neutral das "bessere" auswähle, DANN habe ich entschieden.

Im ersten Weg hat der Virologe entschieden, ob es angenommen wird oder nicht....
 
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Daher gehen die bisherigen Beschwerden über verfassunsgwidrige Gestraften leer aus.
.....Na nicht ganz! Durch die "teilweise Aufhebung" des ersten "Covid-Maßnamenpaketes" durch den "VfGh", wurde der "Rechtsweg" für die "Beschwerdeführer", oder wie Sie es nennen, "verfassungswidrig Gestraften", freigemacht, sodass bereits "Verfahren gegen die Republik" in Vorbereitung sind!.....

meint plotin
 
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