• Willkommen im denk-Forum für Politik, Philosophie und Kunst!
    Hier findest Du alles zum aktuellen Politikgeschehen, Diskussionen über philosophische Fragen und Kunst
    Registriere Dich kostenlos, dann kannst du eigene Themen verfassen und siehst wesentlich weniger Werbung

Covid 19 in Österreich, Schweiz und Deutschland

Was die Aufgaben eines Bundespräsidenten sind, steht in der Verfassung.
Wenn du von ihnen Allwissenheit verlangst, dann steht dir das zu, wirft aber kein gutes Licht auf dich.
Ich verlange keine Allwissenheit sondern weise auf Unwissenheit hin.
Ihr Hinweis auf Satzbauprobleme ist Ihr Problem und hat mit dem Thema nichts zu tun. Taktische Manöver kommentiere ich nicht.
 
Werbung:
Welche Aufgaben, Kompetenz hat der VfGH nach einer "Absegung" von Gesetzen durch einen Verfassungsgerichtshof im Gesetzgebungsverfahren?

In deinem Link steht lediglich etwas von "einschalten". In welcher Art und Weise, und in welchem Umfang, ist offen.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass es sich um ein vollständiges Verfahren, wie üblich, handeln wird, denn das würde ja ebenfalls viel Zeit benötigen.
Ich gehe hier eher von einer informellen Anfrage aus, in dem der VfGH zeitnah eine Bewertung, ohne direkte rechtliche Relevanz, abgibt. Also kein Vorgriff auf ein eventuelles Urteil im Falle
eines ordentlichen Verfahrens. Insofern hat der VfGH noch immer die selben Aufgaben und Kompetenzen.

Nebenbei: ich hoffe, daß diese Fragen noch zum Thema lt. Betreff anerkannt werden und WALTER nicht rügt.

Falls nicht, kann ja bezüglich österreichischer Verfassung und persönlicher Zweifel, dass der Pundespräsident oder die Regierung diese mit Füßen treten würden, ein eigener Thread eröffnet werden.
 
Ich verlange keine Allwissenheit sondern weise auf Unwissenheit hin.

Das ist unrichtig, da deine Abneigung unter Anderem auf einen angeführten Fall von Unwissenheit (obwohl du noch immer darin scheiterst darzulegen, wie dich diese bedroht, schädigt oder errzürnt) beruht.
Was im Detail war seine Unwissenheit bezüglich Zwentendorf ?

Ihr Hinweis auf Satzbauprobleme ist Ihr Problem und hat mit dem Thema nichts zu tun. Taktische Manöver kommentiere ich nicht.

Hat mit dem Thema, vdB Unwissenheit vorzuwerfen zu tun. Sprich mit dem Werfen von Steinen, obwohl man im Glashaus sitzt. Die üblichste Ursache von solchen Problemen mit der deutschen Sprache, obwohl jene die Muttersprache ist (und davon gehe ich in deinem Fall aus), ist Bildungsferne. Diese ist zwar an sich nicht ehrenrührig, aber wenn man sich anmaßt einem Universitätsprofessor Unwissenheit vorzuwerfen, begibt man sich auf sehr dünnes Eis. Wenn deine Sprachprobleme aber auf anderen Ursachen beruhen, nur raus damit. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Die Integrität der Diskussionsteilnehmer ist nie off-topic, da eine lebendige und sinnvolle Diskussion in jedem Fall nicht nur ein Thema voraussetzt, sondern auch diskussionswillige und -fähige Teilnehmer.
 
Richtig. Offensichtlich geht es um ein "Mehr" über die Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren

Letzteres ist die Aufgabe des BP, das jener mit seiner Unterschrift bestätigt. Also natürlich geht es um die verfassungsrechtliche Bewertung des Inhaltes und nicht das "bloße parlamentarische Zustandekommen". Das ist ja offensichtlich, nur sehe ich darin kein Problem.

Aber auch hier gibts Probleme mit dem Satzbau. Und es ist nicht nur ein Formfehler, sondern er lässt im Unklaren, was genau du jetzt sagen willst.

Du schreibst: Offensichtlich geht es um ein "Mehr" über die Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren
heißt es tatsächlich A: Offensichtlich geht es um ein "Mehr" AN Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren
oder B: Offensichtlich geht es um "Mehr" ALS UM die Beratung über das "bloße parlamentarische Zustandekommen" im Gesetzgebungsverfahren

Beide Varianten könnten, richtig geschrieben, gemeint sein. Welche nun zutrifft (oder gar eine oder mehrere weitere, an die ich bisland nicht dachte, wäre möglich), darf man erraten ?

Also, mein Aufgreifen deiner Satzbaufehler ist weder Besserwisserei noch Korinthenkackerei, sondern der Versuch das zu verstehen, was du eigentlich schreiben wolltest.
Tippfehler oder sonstige sprachliche Fehler, die den Inhalt dennoch eindeutig erkennbar bleiben lassen (wie beispielsweise mein "VGH", wobei "VfGH" korrekt gewesen wäre), sind ja kein Problem für die Diskussion. Wird das Geschriebene aber durch die Fehler unverständlich, dann müssen sie, wenn schon nicht vorab verhindert, zumindest nachträglich aufgeklärt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Werbung:
Zurück
Oben