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Erm...dort steht lediglich, dass vdB vorschlägt, dass der vdB vor der Unterzeichnung eingeschaltet werden könne.
Dort steht NICHT, dass diese Einschaltung die sonstigen Aufgaben des VGH in irgendeiner Weise ersetzen würde. Das wäre aber das, was du hier behauptet hattest.
Insofern genügt dieser Link NICHT.
Die nachträgliche ?? nochmalige, zusätzliche Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit wäre obsolet.
 
Die nachträgliche ?? nochmalige, zusätzliche Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit wäre obsolet.

Das behauptest du. Ist aber ebenfalls unrichtig. Eine inhaltliche Prüfung des Verfassungsgerichtshofes ist kein automatisches Verfahren bei Gesetzen, sondern geschieht nach Anruf, wenn jemand glaubt,
das entsprechende Gesetz wäre nicht verfassungskonform. Und dieses ist im Nachhinein genauso möglich. Eventuell weniger öft nötig, was aber nicht an fehlender Gewaltenteilung liegt als in der gestiegenen "Qualität" der Gesetze.
Gibt es aber dennoch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, bleibt ja genauso wie bisher der Weg zum VGH.

Also, letzten Endes protestierst du gegen eine zusätzliche, bislang so nicht existierende Prüfung von Gesetzen, bevor sie gültig werden. Ist es wirklich das, worauf du hinaus wolltest ?
 
Ich habe keine persönliche sondern eine sachliche Abneigung, beruhend auf seinem Unwissen, das er öffentlich vor sich herträgt und es sogar noch imn Diskussionen mit Jugendlichen von sich gibt.

Weiß jetzt nicht, welches Unwissen du jetzt im Konkreten meinst, aber wie hältst du es mit deinem Unwissen, das du in Diskussionen hier "vor dir herträgst" und von dir gibst ?
Niemand ist allwissend, und ich verstehe nicht, auf welcher Basis du dir das Recht heraus nimmst, beispielsweise vdB, der doch deutlich gebildeter und generell wissender ist als du, auf Grund nicht spezifizierten Unwissens SACHLICH Abneigung zu Teil werden lässt.
Inwiefern fühlst du dich von ihm bedroht oder geschädigt ?
 
Also, letzten Endes protestierst du gegen eine zusätzliche, bislang so nicht existierende Prüfung von Gesetzen, bevor sie gültig werden. Ist es wirklich das, worauf du hinaus wolltest ?
Es wäre keine zusätzlich Prüfung. Sondern eine vorgreifende. Ich wär ja neugierig wie der VfGH mit solchen Anträgen (auf nochmalige Prüfung) umgehen würde.
 
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