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Auf Thema antworten

Ich kannte den Absatz bereits - trotzdem schön, daß du zitierst.

Dort steht: "...ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...". Und diese anzuwenden ist Sache der Justiz. Sofern jemand Straftaten bei seiner freien Meinungsäußerung getätigt haben sollte (etwa Volksverhetzung), muß er bestraft werden, und zwar ganz konkret nur derjenige, der sie begangen hat (das hab ich oft genug betont!!!). Das hat nichts mit seiner freien Meinungsäußerung zu tun. Man versucht allerdings mit dem Hinweis auf rechtsextreme Straftaten (wie z.B. Volksverhetzung) deren Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu untergraben, weil man ja bei ähnlichen Kundgebungen pauschal Volksverhetzungen erwarten könne. Und das solle tunlichst nur für die Rechten gelten, allerdings dort umfassend und generell (bei Straftätern, wie bei Nichtstraftätern). Die Politik versucht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit für unliebsame Bevölkerungsgruppen auszuhebeln. Und das steht ihr nicht zu.


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