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Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung wird bereits im Grundgesetz in Abs. 2 eingeschränkt. Ich zitiere es jetzt, nachdem du dich weigerst, es aus meinem Link zu lesen.

Art. 5, Abs. 2 GG:

"(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Es wird also nicht ausgehebelt, weil die Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Grundgesetzt festgeschrieben sind. Die Verfassung des Kaiserreichs gilt nicht mehr, so sehr es dir leidtut, aber es täte dir viel mehr leid, wenn sich gälte, glaub es mir. Mit solchen wie euch würde man kurzen Prozess machen.


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