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Es geht auch bei der Impfpflicht nicht nur darum, das Krankheitsrisiko des Geimpften zu minimieren, sondern auch jener des anderen.

So greift der Staat erst sehr spät ein, wenn einer ein Hobby ausübt, das nur für ihn selbst gefährlich ist, wie beispielsweise Klettern. Aber er greift früh ein, wenn das Hobby andere gefährdet, wie beispielsweise rasen oder feuerwerken.

So steht es einem mündigen Bürger weitgehend frei, seine eigene Gesundheit zu gefährden (auch da gibt es Grenzen, siehe beispielsweise Suchmittel), aber die gesundheitliche Gefährdung von Mitmenschen ist ja zurecht strenger geregelt.


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