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Von großer Bedeutung ist darüber hinaus die Berücksichtigung der dritten Säule der EbM, der Präferenzen und Rechte der PatientInnen (Patientenpräferenz) für die klinische Entscheidungsfindung im Zuge der Behandlung.

 




David Sackett erkannte früh, dass die einseitige Anwendung von Studienwissen zu einer ‚Tyrannei der externen Evidenz’ führt (Abb. 2)2, da ohne Berücksichtigung der beiden anderen Säulen reine Faktenanwendung die Medizin unmenschlich macht, da die Präferenzen des Patienten und die Fähigkeiten des Arztes unberücksichtigt bleiben.


Grafik zur Reduktion auf eine Säule.Es bleibt die Hoffnung auf den VfGH,  die zuletzt stirbt!


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