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Schleswig-Flensburg: 73% der Infizierten Erwachsenen sind vollständig geimpft


Während die Rufe in den Medien nach einer „allgemeinen Impfpflicht“ lauter werden und auch die Öffentlich Rechtlichen unverhohlen die „unsolidarischen Ungeimpften“

zum Sündenbock der Nation erklären, ist die Datenlage bei der Wirksamkeit der Impfungen alles andere als klar und wird vielerorts verschleiert, verschwiegen

oder „schön gerechnet“. Eine positive Ausnahme ist der Kreis Schleswig-Flensburg. Doch die Zahlen dort, sprechen nicht für die Impfung.


Nun ja – bei einer Impfquote der Erwachsenen von ca. 80% (wir berichteten) ist diese Zahl schon ziemlich nahe an genau dieser Impfquote und lässt die folgende Aussage des Paul-Ehrlich-Instituts (bis zum August 2021) als, man muss schon wirklich fast „lachhaft“ erscheinen:


https://corona-blog.net/2021/11/21/schleswig-flensburg-73-der-infizierten-erwachsenen-sind-vollstaendig-geimpft/


„Ursprünglich versprach das PEI Schutz vor ‚Infektionen’. Hierauf beruhte das G2-System. Später versprachen sie nur noch Schutz vor ‚schwerem Verlauf’.

Inzwischen versprechen sie gar nichts mehr. Eine totale Bankrotterklärung.“ Und es ist eine zweite, dass darüber bis heute nicht berichtet wurde.


https://***************/post/unglaublich-paul-ehrlich-institut-kassiert-bei-impfstoffen-den-schutz-vor-infektion/


Leserbrief: Diese Spritzen schützen nachweislich auch nicht vor einem „schweren Verlauf“, sie schützen vor genau gar nichts: Für alle Menschen 

und besonders für Vorbelastete (Alter oder Krankheit) stellen diese Spritzen eine Gesundheits- bzw. Lebensgefahr dar.


Die bedingten Zulassungen aller „Covid-19-Impfstoffe“ (faktisch experimentelle Gentherapeutika, die aufrgund ihrer neuartigen „Wirk“weise gar nicht immunisieren können, sondern

 ausschließlich schaden) gehören sofort entzogen, da die Zulassungsvoraussetzungen von Anfang an nicht gegeben waren, denn die angebliche Erkrankung „Covid-19“ (die nicht 

einmal ein spezifisches Krankheitsbild darstellt und sich somit gar nicht von anderen Krankheiten abgrenzen lässt, womit ihre Existenz überhaupt fraglich ist..) 


ist eine an sich milde, deren Verbreitung gar keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt und die zudem auch mit vorhandenen Medikamenten gut behandelt werden kann. 

Die bedingten Zulassungen waren und sind schon allein aufgrund dieser Tatsachen nichtig und damit sind all diese Stoffe umgehend vom Markt zu nehmen und der Vernichtung zuzuführen.


Was mich besonders stört, ist die Behauptung, dass die Entscheidung zur Spritze hier freiwillig erfolgen müsste, denn es ist an sich verboten, diese Spritzen überhaupt zu setzen, 

also kann es auch keine rechtsgültige freiwillige Einwilligung geben. Verträge mit rechtswidrigem oder sogar strafbarem Inhalt, bspw. ein Mord- 

oder Sklavenvertrag, sind ebenso nichtig. Sich eine medizinisch unbrauchbare und potenziell tödliche Substanz injizieren zu lassen, ist verboten.


Demgegenüber gibt es schlicht keine neue Gesundheitsgefahr durch ein angeblich neuartiges Virus. Es gab keine Übersterblichkeit, keine Überlastung der Krankenhäuser 

oder Intensivstationen, es gibt noch nicht einmal einen validen Nachweis für Sars-Cov-2, bis heute nicht! Wir sehen Übersterblichkeiten, seit begonnen wurde, 

dieses Zellgift zu verspritzen und wer jetzt immer noch nicht einsehen will, dass hier ein angeblich tödliches Virus erfunden wurde, um Spritzen zu verabreichen, 

welche die tatsächliche und einzig reale allgemeine Gesundheitsgefahr darstellen, dem kann niemand mehr helfen, der wird jetzt bereits krank oder tot gespritzt.


Egal wie alt oder wie krank Sie sind, lassen Sie sich dieses Zellgift nicht spritzen! Wenn Sie es sich bereits haben

 spritzen lassen, lassen Sie es sich nicht nochmal spritzen! Und lassen Sie es schon gar nicht Ihren Kindern spritzen!


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