Ja, das ist traurig aber wahr. Bei Vorliegen einer drohenden Pandemie durch anteilig mittelbar gefährlich aktivierbare Vireneigenschaften sollten eigentlich alle unmittelbar wirksam individuell schützenden Maßnahmen den unstrittig aufklärerisch klaren sozio-ethischen wie sozio-moralischen Vorrang bekommen, als das jeweils individuell verhältnismäßig mildeste zumutbare Mittel, das nach seinem Inhalt, Zweck und Ausmaß so bestimmt sein sollte, dass jeder Bürger erkennen kann, was von ihm rechtsstaatlich erwartet wird, sobald eine Ermächtigungsgesetzgebung des Staates vorrangig eingreift.
Besonders bemerkenswert scheint mir die Aufklärung der deutschen Bundeszentrale für politische Bildung zu sein, die neuerdings lautet:
Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/323146/bestimmtheitsgebot
Naja, eine ER-Kläranlage sollte eigentlich wie eine gute Kläranlage möglichst nicht zum Himmel stinken und falsche Gefühle und Gerüche wie Gerüchte nicht zu einer pathogenen Normativität hochloben.
Doch scheinbar genügt es vollauf, wenn "der Sprachhimmel voller Vergeigten hängt", die glauben, dass dissipative Streuwirkungen in konzertierten (Gegen-)Aktionen mit mRNA-Botschafter-Impfungen durch rigorose Bekämpfung möglichst einseitig exakt scheinbar dauerhaft neutralisiert werden könnten, - einfach schauderhaft!
Ausnahmen scheinen so allmählich ohnehin zur Regel zu werden, damit sich jeder allgemein daran gewöhnen "lernt"?
Bernies Sage (Bernhard Layer)