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Auf Thema antworten

Wenn man an einer Lungenkrankheit (z.B. Asthma/COPD) leidet, wird man von jedem völlig unbekannten Arzt ein Attest bekommen, durch das man von der Maskenpflicht befreit wird. Selbstverständlich wird ein fremder Arzt den Patienten zunächst einmal untersuchen, um die Krankheit festzustellen. Und ein bekannter Arzt wird wissen, dass man an dieser Krankheit leidet.


https://www.leichter-atmen.de/copd-news/atemmasken-bei-asthma-und-copd


Dadurch, dass einen die Maske nervt, hat man natürlich

keinen Anspruch auf die Befreiung von der Maskenpflicht.


Bei sowas geht es nicht darum, etwas "auszuhandeln" und es

spielt auch keine Rolle, ob der Arzt einen mit "Du" anspricht.

Es geht nur darum, ob das Attest medizinisch begründet ist.

Und, - das scheint bei dir offenbar nicht der Fall zu sein.


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