Das Menschenrecht ist nicht die Gesundheit selbst, sondern der Schutz derselben. Und dieses kann kein absolutes Recht sein (selbst wenn man es so formulieren möge), denn es gibt keinen absoluten Schutz der Gesundheit.
Nicht einmal der Begriff der Gesundheit kann schlüssig definiert werden.
Eine Verhältnismäßigkeit ist immer subjektiv zu bestimmen, was es in unserem Rechtssystem schwierig macht, es als Gesetz oder Verordnung einzubauen, da Gesetze und Verordnungen haben, eindeutig, klar und objektiv zu sein.
Daher ist die Verhältnismäßigkeit eher ein politisches als ein rechtliches Thema, auch wenn in der Rechtsausübung Verhältnismäßigkeit eines der Ziele ist. Diese findet sich ggf im Strafrahmen, oder aber eben in den politischen Entscheidungen.
Dass nicht jeder mit der Verhältnismäßigkeit, die der jeweilige Entscheider für gut und richtig befindet einverstanden ist, ist klar. Daher stehen auch verschiedene politische Richtungen bei unseren Wahlen zur Auswahl, und das Volk
darf entscheiden, welchen Weg es favorisiert. Auspraktischen Gründen kann das Volk natürlich nicht zu jeder einzelnen Entscheidung befragt werden, und unsere politische Führung ist eben auch eine Führung und nicht nur eine Verwaltung.