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Auf Thema antworten

Ich verstehe deinen Punkt, und von dieser Perspektive her mag sich der Sinn nicht auf den ersten Blick erschließen.

Aber, es besteht ein gewisser Zusammenhang zwischen Geschäftsgröße und Zahl der möglichen Infektionsträger. Und, die Geschäftsgröße ist schneller und eindeutiger definiert als die konkrete Anzahl der möglichen Infektionsträger.

Ich bin mir nicht sicher, aber womöglich war ein weiterer Punkt der, dass man von großen Geschäften eher angenommen hat dass sie eine Schließung wirtschaftliche verkraften können als kleine.

Somit ist diese Ungleichbehandlung primär der Umsetzbarkeit geschuldet. Denn, was wäre die Alternative gewesen ? Dass für jedes Geschäft ein amtlicher Kontrollor abgestellt wird, der jeweils verfügt, ob jenes Geschäft offen halten darf oder nicht ?

Und wie würden die Kunden informiert ?


Ein Maßstab für die Güte eines Gesetzes bzw einer Verordnung ist die Klarheit. So gilt die allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Überlandstraße in Österreich bei 100 km/h, egal ob die Straße grad 100 verträgt oder auch mehr.

Es darf auch ein junger Mensch mit 0.55 Promille Alkohol nicht mehr fahren und ein 70 Jähriger mit 0.4 Promille schon, auf wenn die Verkehrstauglichkeit bei Ersterem höher sein mag.


Daher kann man durchaus Kritik anbringen, aber es einfach als "Schwachsinn" abzustempeln ist nicht sachlich.


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