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Auf Thema antworten

....in der Hinrichtung des Geistes auf gehängtem Ziel behauptet sich der humane Tod, mit festlichen Schalmeinenklängen ummalt, ein kommerzieller Teil des sozialen Lebens in der Abgestumpftheit der Sinnesbetörungen durch Carola einer angemessenen Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Toleranzbrückenhelfersyndoms in seiner Fürsorglichkeit gerecht geworden gewesen zu sein...?? :D


 Nix da! -  Tut mir leid.  Diesem "Ideal" muss ich als Ökonom total geschockt widersprechen:

 Was nichts kostet, das hat keinen Wert!  (...wie zum Beispiel familiäre Nachbarschaftshilfe)


Gerade der zunehmende Wert des Gesundheitswesen bedarf dem Aufbau einer neuartigen Schutzökonomie.


Das Geld hat immer nur die Wirkung einer "Pumpleistung" die schnell verpufft und alle staatlichen Gelder unterliegen einem gesetzlichen oder vertraglichen Rechtfertigungsdruck mit Rückversicherungsgarantien.


>anstatt?< : Das geht nicht. Eine Zweckbindungstausch von Geld beruht in der Regel auf Veruntreuung.


Und tatsächlich kostet es "im Endeffekt" den Staat auch gar nichts im Gesundheitssystem des Geldkreislaufes, denn er profitiert bislang noch immer hervorragend gut überproportional an Steuereinnahmen über bislang juristisch straffrei unbeobachtete Dreiecksrückversicherungssysteme, oftmals hart an der Grenze zur Sittenwidrigkeit, genau dort, wo das staatliche Geld mit steuerneutraler Finanzpolitik nicht immer automatisch verlässlich abgabengerecht im Existenzminimumbereich garantiert werden kann.


?? :rolleyes:  Könnte man geneigt sein, in Deutschland diese Vorrangstellung möglicherweise auch mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Verbindung zu bringen, ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt zu haben?? :rolleyes:


Selbstverständlich kommt der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung als "freiwillige Freitodentscheidung wegen Carola" eventuell ein etwas anderes Geschmäckle zu, aber eine Freitodentscheidung wegen einer Geschmacksverirrung als "sarkasmusfreies" Begleitsymptom stünde ja damit jedenfalls gar nicht einmal in verrücktem Widerspruch? :oops:


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