Respekt vor Amt und Person gebieten es, kritische Anmerkungen zurückhaltend vorzutragen.
Dennoch darf gefragt werden, ob mit dem Staatsoberhaupt Horst Köhler, das empfiehlt über die Einführung eines Grundeinkommens nachzudenken, auch der gelernte Ökonom noch gesprochen hat. Denn ein solches Grundeinkommen gibt es längst, zwar nicht dem Namen nach, aber faktisch, nämlich ALG II (Hartz IV). Die Verfassung kennt, da niemand zur Arbeit gezwungen werden kann, ein immanentes Grundrecht (Art. 2,1 GG) auf „Faulheit“, dennoch hat der den Kernbereich seiner Freiheit Ausnutzende Anspruch auf Sozialhilfe.
Dem Dr. rer. pol. Köhler ist mit Sicherheit bekannt: Liegt dies Grundeinkommen, das preistheoretisch einen Mindestlohn darstellt, über der Kopfproduktivität, dann bleibt der Anbieter der Ware Arbeitsleistung wie der Obsthändler zu teurer Bananen auf seiner Ware sitzen, i.e. er ist arbeitslos.
Es würde für ihn auch gar nicht lohnen, Arbeit aufzunehmen, bietet doch das arbeitslose Grundeinkommen mehr. Nur wenn dieses beträchtlich unter dem vom Markt angebotenen Lohn liegt, besteht ein Arbeitsanreiz. Ob dieser Niedriglohn aber sozialpolitisch verantwortbar ist, das ist eine ganz andere Frage.
Der von der Koalition angepeilte Kombilohn bietet scheinbar einen Ausweg. Auch Köhler empfiehlt ihn als Zuschuss zum „marktbedingten Niedriglohn“. – Entstehendes Problem sind die Mitnahmeeffekte, d.h. Unternehmen stellen zum Niedriglohn ein, wissend, dass der Zuschuss geleistet wird, obwohl sie die Arbeitskraft auch zum vollen Lohn beschäftigt hätten.
(Allen, die lieber persönlich statt sachlich kritisieren, sei gesagt, dass Geschriebene ist eine Kurzanalyse und nicht Ausdruck „sozialer Kälte“.)
Dennoch darf gefragt werden, ob mit dem Staatsoberhaupt Horst Köhler, das empfiehlt über die Einführung eines Grundeinkommens nachzudenken, auch der gelernte Ökonom noch gesprochen hat. Denn ein solches Grundeinkommen gibt es längst, zwar nicht dem Namen nach, aber faktisch, nämlich ALG II (Hartz IV). Die Verfassung kennt, da niemand zur Arbeit gezwungen werden kann, ein immanentes Grundrecht (Art. 2,1 GG) auf „Faulheit“, dennoch hat der den Kernbereich seiner Freiheit Ausnutzende Anspruch auf Sozialhilfe.
Dem Dr. rer. pol. Köhler ist mit Sicherheit bekannt: Liegt dies Grundeinkommen, das preistheoretisch einen Mindestlohn darstellt, über der Kopfproduktivität, dann bleibt der Anbieter der Ware Arbeitsleistung wie der Obsthändler zu teurer Bananen auf seiner Ware sitzen, i.e. er ist arbeitslos.
Es würde für ihn auch gar nicht lohnen, Arbeit aufzunehmen, bietet doch das arbeitslose Grundeinkommen mehr. Nur wenn dieses beträchtlich unter dem vom Markt angebotenen Lohn liegt, besteht ein Arbeitsanreiz. Ob dieser Niedriglohn aber sozialpolitisch verantwortbar ist, das ist eine ganz andere Frage.
Der von der Koalition angepeilte Kombilohn bietet scheinbar einen Ausweg. Auch Köhler empfiehlt ihn als Zuschuss zum „marktbedingten Niedriglohn“. – Entstehendes Problem sind die Mitnahmeeffekte, d.h. Unternehmen stellen zum Niedriglohn ein, wissend, dass der Zuschuss geleistet wird, obwohl sie die Arbeitskraft auch zum vollen Lohn beschäftigt hätten.
(Allen, die lieber persönlich statt sachlich kritisieren, sei gesagt, dass Geschriebene ist eine Kurzanalyse und nicht Ausdruck „sozialer Kälte“.)