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AW: Begriffe




Gut, dann eben eine Naturrechtsdefinition aus dem 20.Jhdt. von Max Weber:


'Naturrecht' ist der Inbegriff der unabhängig von

allem positiven Recht und ihm gegenüber

präeminent geltenden Normen, welche ihre Dignität

nicht von willkürlicher Satzung zu Lehen tragen,

sondern umgekehrt deren Verpflichtungsgewalt erst

legitimieren.


Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft (1922),

5. Aufl. 1976, S. 497


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