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Auf Thema antworten

Oh Du glückliches Österreich! ;):)


Mein hier getätigter Vorwurf der Sittenwidrigkeit ( -"in einer möglicherweise typisch deutsch akribisch  geplanten Folgewirkung"-)  wäre als Vorwurf vorrangig (noch) "systemisch" dahingehend zu verstehen, dass er absolut betrachtet immerhin (noch) unbestimmt wäre, also personenbezogen nur als "Möglichkeit" vorherzusehen ist, die somit grundrechtsbezogen auch noch nicht als "verletzend" verwirklicht sein müsste.


Von einem weitsichtigen Gesetzgeber wäre ohnehin zu fordern,  dass das Grundeinkommen sich dahingehend auswirken müsste, dass ein jeder Bürger (steuerneutral freiwillig) zur Einkommenssteuer herangezogen wird und das jeweils steuerfreie Existenzminium als Referenzgrundlage für eine Grundversicherung (als Bürgergeldanspruch) herangezogen werden sollte.


Bei einer richten Gesetzesgestaltung würde ein Staat in einer Geldkreislaufwirtschaft (theoretisch ohne Systemreibung) das 3,149-fache bei einem Geldumlauf im eigenen Land erwirtschaften können und zulässige Kapitalabflüsse im (steuerfreien) "Grundlastbereich" müssten systemisch als "Entwicklungshilfe" verstanden werden, die sicherheitstechnisch einer "Verteidigungsleistung" zugeschrieben werden müssten!


Ausgaben für Verteidigung und Entwicklingshilfe sind unbedingt - da sie in die gleiche Richtung wirken - meines Erachtens zu koordinieren und als Investitionsausgaben zur Beurteilung zusammenzufassen, sofern dies noch nicht geschehen ist.


Bernies Sage (Bernhard Layer)


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