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Auf Thema antworten

AW: Bafög Gerecht oder Ungerecht ?




Nun ja, eine gewisse Logik steckt schon in den Regelungen.

Ich fange mal unten an:

Eltern müssen nur bis zum 30. Lebensjahr ihres Kindes Unterhalt zahlen. Insofern besteht tatsächlich "Elternabhängigkeit" nur unterhalb von 30 LJ.


Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und danach berufstätig war und normales Gehalt bezogen hat, ist flügge und nicht mehr elternabhängig. Wenn er dann studiert, ist das eine im Sinne der Sozialversicherung "verspätete" Aufnahme eines Studiums.

Wer dagegen Sozialfall war, konnte nichts ansparen, benötigt also BaföG.

Wo also verstehen Sie die Systematik nicht ?


Perivisor


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