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Gaius
Guest
Einige hamburger Taxi-Unternehmen führen eine Ausweiskontrolle durch, sofern die beförderte Person mit EC-Karte zahlt (bei Barzahlung oder Zahlung per Kreditkarte wird das Vorzeigen des Ausweises nicht verlangt), weiterhin schreibt der Fahrer Namen und Adresse des Kunden auf. Auf Nachfrage des Kunden, ob dies nicht ausschließlich der Polizei vorbehaltene Anfragerechte wären, wird dem Kunden beschieden, er könne ja auch bar zahlen oder die Zentrale fragen - auf weitere Frage nach einer Geschäftskarte mit Adresse und Telefon der Zentrale wird geantwortet, solche wäre nicht zur Hand und der Fahrer hätte sowieso keine Lust auf derartige Diskussionen.
Was haltet ihr davon?
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