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Auf Thema antworten

Das wird für ein gültiges Argument überhaupt nicht benötigt.




Auch das wird für ein gültiges Argument überhaupt nicht benötigt.




Das ist zwar chaotisch formuliert, aber daraus ließe sich ein Argument machen. Dazu müßten Sie sich überlegen, daß man die Handschrift eines Urhebers von Werken gerade an seinen Werken erkennt und der Mensch zu den unvollkommenen Werken des Urhebers aller Werke gehört. Können Sie mir folgen?





Das ist Ihre unbegründte Meinung, mehr nicht.




Das ist falsch, es steht Ihnen aber frei, den Beweis hier vorzulegen.


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