Gestern abends wurde auf ORF im Rahmen der Sendereihe "Im Zentrum" eine TV-Diskussion
über einen Gesetzesentwurf geführt, durch den Gynäkologen von einer Schadenersatzpflicht
bei nicht erkannten Fehlbildungen eines Embryos/Fötus befreit werden sollen.
Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Genauigkeit und Verlässlichkeit der derzeit gängigen
Diagnosemöglichkeiten, hauptsächlich Ultraschall-Untersuchungen und Fruchtwasser-Analysen.
Der Gynäkologe Husslein erklärte dazu, dass mit Sicherheit ein Fehl-Alarm ausgeschlossen werden
kann, d.h., dass nicht eine Fehlbildung diagnostiziert wird, wo tatsächlich gar keine vorliegt.
Vor kurzem wurde ebenfalls im ORF eine TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom gesendet.
In deren Verlauf wurde unter anderem auch von den Erfahrungen einer Mutter berichtet, bei der
in einem frühen Stadium der Schwangerschaft die Ultraschall-Untersuchung eine zu erwartende
schwere Behinderung des Kindes diagnostiziert, und ihr deshalb eine Abtreibung nahegelegt wurde.
Die Frau hat sich gegen die Abtreibung entschieden, und auch die empfohlene Untersuchung des
Fruchtwassers abgelehnt (sie ist selbst Ärztin, und wollte das mit dieser Untersuchung verbundene
Risiko nicht eingehen).
Im weiteren Verlauf der Schwangerschaft wurden annähernd 20 Ultraschall-Untersuchungen
durchgeführt, und der Frau mit zunehmender Bestimmtheit beschieden, dass sie ein schwer
behindertes Mädchen zur Welt bringen wird.
Am Ende der ansonsten komplikationslosen Schwangerschaft wurde sie von einem kerngesunden
Buben entbunden.
Diese Darstellungen in der TV-Reportage stehen in einem krasssen Widerspruch zu den dezidierten
Aussagen Hussleins, der obendrein der Vorstand von eben jener gynäkologischen Abteilung ist,
in der die geschilderten Fehl-Alarme gegeben wurden.
Da drängt sich jetzt natürlich die Frage auf, was denn nun zutrifft.
Ich sehe drei Möglichkeiten:
a) In der TV-Reportage über Menschen mit Down-Syndrom wurde
eine manipulativ verzerrte Darstellung der Untersuchungen ausgestrahlt.
b) Der Gynäkologe Husslein hat keine Ahnung,
was in der von ihm geleiteten gynäkologischen Abteilung tatsächlich vorgeht.
c) Husslein hat absichtlich und wissentlich falsche Aussagen
über die Genauigkleit und Verlässlichkeit der Untersuchungsmethoden gemacht.
Ich habe zwar eine leichte Präferenz für die erstgenannte Option,
will aber auch die anderen Möglichkeiten nicht gänzlich ausschließen.
Vielleicht kann hier jemand seine Fachkompetenz zur Erhellung des Sachverhaltes einbringen.
Das musste auch einmal in aller Klarheit gesagt werden.