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Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Ziesemann

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3. November 2005
Beiträge
929
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der BRD

Dies Gesetz – auch Antidiskriminierungsgesetz genannt - fußt auf einer Richtlinienvorgabe der EU, müßte demnach mit ähnlichem Inhalt auch in Österreich geltendes Recht sein.
Im § 1 sagt es. „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse (und das nachdem wir hier gelernt haben, daß es keine Menschenrassen gibt) oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Das Gesetz sieht einige Ausnahmen vor, z.B. für Religionsgemeinschaften, die keinen Nicht- oder Andersgläubigen beschäftigen müssen. Es gilt im Prinzip auch nicht für den privaten Rechtsverkehr des Alltags. Die Hausfrau darf sorglos ihr Gemüse weiter beim Türken kaufen und muß nicht – zum Zwecke der Gleichbehandlung – ab und zu mal beim deutschen Obsthändler reinschauen. Und niemand wird verpflichtet, einen Schwulen als Untermieter einziehen zu lassen oder seine Kellerwohnung Damen aus dem Rotlichtmilieu zu überlassen

Ansonsten aber ist das Gesetz fast ein Quantensprung in der deutschen Rechtsgeschichte, und zwar aus zwei Gründen:
1. Es hebelt die Privatautonomie insbesondere bei den Beschäftigungsverhältnissen weitgehend aus; der Arbeitgeber ist in seiner Entscheidung noch weniger frei als bisher schon.
2. Gemäß § 22 des AGG trägt im Streitfall die eine Seite die Beweislast, daß keine Diskriminierung stattgefunden hat. – Das ist ein Totalbruch mit der herkömmlichen Beweisregel, nach der grundsätzlich der diese Last trägt, der einen Anspruch geltend macht. Jetzt muß also nicht der tatsächlich oder vermeintlich Diskriminierte beweisen, daß er aus den Gründen des § 1 benachteiligt wurde, sondern die andere Partei muß beweisen, daß es nicht diese Gründe sind, die zur Ablehnung etwa der Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis geführt haben.

Die absehbaren Folgen liegen auf der Hand und sind schon jetzt erkennbar: Das Ganze ist ein gigantisches, geradezu phantastisches Geschäft für Rechtsanwälte, Berater, VHS-Fort- und Weiterbildner und Assekuranzen, die bereits jetzt Versicherungen gegen Schadenersatzklagen von sich diskriminiert Fühlenden anbieten. – Zudem sieht das Gesetz in § 25 eine „Antidiskriminierungsstelle“ beim Familienministerium vor. Unschwer sich auszumalen, welche gewaltige Bürokratie dort zu wuchern beginnt.
Schon sind Schnorrer am Werk, beraten von cleveren Anwälten, die es darauf anlegen, abgelehnt zu werden, um Schadenersatzansprüche wegen der angeblichen Diskriminierung geltend machen zu können.
Bei Einstellungsgesprächen wird empfohlen, daß grundsätzlich zwei Firmenangehörige anwesend sind, um Zeugenbeweise zu haben und das Gespräch sollte möglichst wortgetreu protokolliert werden.
Selbst die Gewerkschaften, die das Gesetz anfänglich als Fortschritt bejubelt haben, bekommen inzwischen „kalte Füße“. Eine familienfreundliche Einstellungs- oder Entlassungspoltik könnte als Ungleichbehandlung gewertet werden. Sachverständige sind sich einig, daß nunmehr der kinderlose Schwule der Mutter mir drei Kindern gleichgestellt werden muß, sie also keine Vorzugsbehandlung mehr erhalten darf. Konkretes Beispiel: Ein Arbeitgeber entschied sich gegen die Einrichtung eines Betriebskindergartens, weil ein homosexuelles und kinderloses Betriebsratsmitglied Ausgleichsansprüche angemeldet hatte (Quelle: FAZ v. 16.11.06)

Eines kann jetzt schon gesagt werden: Einstellungsfördernd und wohlstandsmehrend ist das Gesetz nicht; aber es schafft unzählbare unproduktive Beschäftigungsverhältnisse und betriebliche Mehrarbeit, insbesondere trägt es – allen Sonntagsreden der Politiker über Bürokratieabbau zum Trotz – zu einer weiteren Aufblähung des Staatsapparates einschl. der Justiz bei.

Ziesemann
 
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AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Auch die bis jetzt geltenden EU Gesetze untersagten die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Sprache, etc…Dies galt sowohl für das Arbeitsrecht als auch im Privatrecht.
Auf das Arbeitsrecht und wie da das Antidiskriminierungsgesetz missbraucht werden kann, komme ich nochmals zurück.

Ich möchte hier noch einen Aspekt ansprechen - neben den rechtlichen Grundlagen die hier von Ziesemann bereits aufgezeigt wurden: ob Diskriminierung bzw. Ausgrenzung per Gesetz geregelt werden kann. Denn Verbote lösen ja nicht das viel gravierendere Problem der Ausgrenzung, der Ungleichbehandlung, da wo sie eigentlich stattfinden und durch Gesetze gar nicht erreicht werden können.

In den USA setzte die Bürgerrechtsbewegung in den 60. Jahren die Verankerung im „Civil Rights Acts“ die Grundsätze der Antidiskriminierung durch. Die Frage stellt sich, ob dadurch die USA weniger Rassismus kannten als vor diesem Zeitpunkt. Ich bezweifle dies.

Dies soll nicht heissen, dass ich die Bedeutung solcher gesetzlicher Regelungen nicht anerkenne. Aber das große Problem der Diskriminierung ist dadurch nur zum Teil gelöst. Ich befürchte sogar, dass die Stimmung in der Bevölkerung noch weniger minderheiten- oder ausländerfreundlich dadurch werden könnte.

Und doch führt meines Erachtens kein Weg an dieser gesetzlichen Regelung vorbei – doch auch ihre Nachteile, bzw. die Tatsache, dass dies nicht die Lösung des ganzen Problems ist, sollten wir nicht einfach ignorieren.

Nun zu dem Fall des Missbrauchs von Antidiskriminierungsgesetze im Arbeitsrecht, den ich hier wiedergeben möchte – eher wegen seiner Skurillität.

Meine Arbeitsstelle war in einem Bundesinstitut – und in der Verwaltung hatten wir einen Amtmann der sich besonders gut mit Gesetze auskannte. Eines Tages bekam das Institut Besuch von der Staatsanwaltschaft.
Der Grund dafür sprach sich schnell herum. Unser Amtmann prozessierte gegen einige kleinere Arbeitsgeber – dies alles lief unter dem Titel Diskriminierung. Er hatte sich systematisch auf mehreren Stellenangeboten beworben wo eindeutig eine Sekretärin gesucht wurde – und prozessierte nun gegen die Stellen von denen er die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt bekommen hatte, mit dem Hinweis man suche eine weibliche Angestellte.
Das Üble daran: der Amtmann hatte nicht vor seine jetzige Stelle, die auf Lebenszeit war, zu verlassen, sondern wollte bloß etwas Schmerzensgeld kassieren.

Freundliche Grüße

Miriam
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Auch die bis jetzt geltenden EU Gesetze untersagten die Ungleichbehandlung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Sprache, etc…Dies galt sowohl für das Arbeitsrecht als auch im Privatrecht.
Auf das Arbeitsrecht und wie da das Antidiskriminierungsgesetz missbraucht werden kann, komme ich nochmals zurück.
Richtig - und das Gleichberechtigungsgrundrecht des Art. 3 Grundgesetz verbot gleichfalls jede Bevorzugung oder Benachteiligung aus den gen. Gründen.
Ich stimme ferner zu, daß Gesetze keine rasche Verhaltensänderungen bewirken können, besonders wenn sich dies Verhalten in unkontrollierbaren Bereichen vollzieht. Aber sie sind ein Signal, stellen ein Werturteil der Rechtsordnung dar. Ursprünglich war ich auch gegen das strafbewehrte Verbot der Vergewaltigung in der Ehe. Inzwischen sehe ich das anders: Die Rechtsordnung signalisiert damit - unabhängig davon, inwieweit eine Ehefrau diese wirklich anzeigt (die Zahl der Fälle bewegt sich im statistisch nicht mehr erfaßbaren Bereich)- , daß eine solche Handlung auch in der Ehe gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau verstößt.
miriam schrieb:
Nun zu dem Fall des Missbrauchs von Antidiskriminierungsgesetze im Arbeitsrecht, den ich hier wiedergeben möchte – eher wegen seiner Skurillität.

Meine Arbeitsstelle war in einem Bundesinstitut – und in der Verwaltung hatten wir einen Amtmann der sich besonders gut mit Gesetze auskannte. Eines Tages bekam das Institut Besuch von der Staatsanwaltschaft.
Der Grund dafür sprach sich schnell herum. Unser Amtmann prozessierte gegen einige kleinere Arbeitsgeber – dies alles lief unter dem Titel Diskriminierung. Er hatte sich systematisch auf mehreren Stellenangeboten beworben wo eindeutig eine Sekretärin gesucht wurde – und prozessierte nun gegen die Stellen von denen er die Bewerbungsunterlagen zurückgesandt bekommen hatte, mit dem Hinweis man suche eine weibliche Angestellte.
Das Üble daran: der Amtmann hatte nicht vor seine jetzige Stelle, die auf Lebenszeit war, zu verlassen, sondern wollte bloß etwas Schmerzensgeld kassieren.

Freundliche Grüße

Miriam
Ein köstliches Exempel. Und dies geschah schon vor Inkraftreten des AGG. - Welche Mißbräuche werden sich erst mal ergeben, wenn die Möglichkeiten des Gesetzes ausgeschöpft werden. Und darin liegt für mich das Kernproblem. Vor allem aber bricht es mit einer uralten Rechtstradition. Der Staatsanwalt muß beweisen, daß der Angeklagte schuldig ist. Dieser aber muß nicht seine Unschuld beweisen. Jetzt muß nicht der Antragsteller beweisen, daß er diskriminiert wurde, sondern etwa der Arbeitgeber muß Beweis führen, daß die Ablehnung nicht aus sachfremden Gründen erfolgte. Im zivilen Schuldrecht wäre das so, als ob A ohne näheren Beleg behaupten könnte, B schuldet mir Geld und B muß jetzt beweisen, daß er dem A nichts schuldet, ja nie etwas geschuldet hat.
Es ist ein Stück aus Absurdistan. - Ich bin mir ziemlich sicher, daß dies Gesetz schon bald reformiert wird; aber das sind wir ja hinlänglich gewohnt. Kein Handwerker könnte sich so miserable Arbeit leisten wie die Politiker mit ihren Gesetzen. - Ich bin nun alles andere als ein illoyaler Staatsbürger, aber zunehmend fällt es mir schwerer, mich zu diesem Staat zu bekennen.
Ziesemann
 
Zwei notwendige Ergänzungen

Der Thread ist ein Flop, was ich verstehen kann. Denn es ist anstrengender, sich zu einem schwierigen Sachthema zu äußern und macht vor allem weniger Spaß als ferndiagnostische, vornehmlich abwertende Persönlichkeitsurteile abzugeben.
Dennoch mögen zwei Nachträge noch gestattet sein.
DER SPIEGEL berichtet in seiner Ausgabe vom 13.11., (wieder einmal bewahrheitet sich die die alte Weisheit: Das Gutgemeinte ist das Gegenteil vom Guten), gerade die Minoritäten, die man schützen wollte, erhalten weniger Chancen. – Um etwaigen Schadenersatzansprüchen bei Nichteinstellung zuvorzukommen, werden möglicherweise Betroffene erst gar nicht zu einem Vorstellungsgespräch gebeten, eine Chance, die sie ansonsten erhalten hätten. – Inzwischen sind die Beispiele bereits Legion, in denen versucht wird, das Gesetz zu mißbrauchen. Ein 37jähriger Jurist bewirbt sich um eine „Berufsanfängerstelle“, wird prompt abgelehnt, droht mit Klage wegen Altersdiskriminierung, ist aber zu einer gütlichen Einigung bereit, so auf der Basis einer Entschädigung von € 4.000,-.

Von befreundeter Seite wurde ich auf einen Artikel in der Zeitschrift „Psychologie heute“, Heft 9 vom Sept. 2006 hingewiesen. Der Autor beklagt, daß das AGG die gröbste und am weitesten verbreitete Diskriminierung gar nicht berücksichtigt: Das Aussehen. Das hat man zwar immer schon gewußt, aber nachdem das in einer seriösen Zeitschrift steht, ist es wissenschaftlich ummantelt und damit diskussionswürdig. Wir leben in einer Gesellschaft, in der Darwins Wort abgewandelt ist: „Survival of the prettiest“. Schöne Menschen haben es von Geburt an leichter, gelten als intelligent, moralisch integer, tüchtiger und fleißiger. Sie werden allenthalben bevorzugt (also positiv diskriminiert), was selbstverständlich genauso unzulässig ist wie die Benachteiligung der Häßlichen oder sagen wir der weniger Schönen, denn zumindest gibt es keine häßlichen Frauen – meint Ziesemann.
Freunde, da öffnet sich ein weites Feld gesetzgeberischer Betätigung: Es muß festgelegt werden, daß Abweichungen vom BMI weder dem Leicht- noch dem Schwergewicht zum Nachteil gereichen dürfen. Da schütteres Haar auf dem Lichtbild erkennbar ist, darf dieses bei Stellenausschreibungen nicht mehr angefordert werden. Es müssen – natürlich von der EU – Normen erstellt werden für die Stärke der Lippen, den Augenabstand, die Nasengröße und der Ohrenwinkel, um z.B. zu dekretieren, daß abstehende Ohren nicht zur Benachteiligung führen dürfen. Und selbstverständlich darf Busenumfang und Taillenweite bei der Einstellung der Privatsekretärin nicht den geringsten Ausschlag geben.
Wir gehen herrlichen Zeiten entgegen, alle sind irgendwie durch irgend etwas benachteiligt, mithin einer diskriminierten Minderheit zugehörig. Gründen wir einen Interessenverein unter dem Motto „Diskriminierte aller Länder, vereinigt Euch!“ Ihm können, nein müssen aus besagtem Grunde eigentlich alle beitreten, dann werden wir eine Gesellschaft, in der alle gleichermaßen nichtdiskriminiert sind. Damit wäre so ein Art Paradies auf Erden entstanden, an dem selbst Marx seine Freude haben würde.
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Hallo zusammen!

Gerade in den letzten Tagen habe ich mir ein paar Sachen zu dem Thema anhören dürfen. Zum einen von meinem Bruder der in einem sagen wir mal vergleichsweise mittelständischem deutschen Unternehmen, im Betriebsrat verweilt und von meinem Nachbarn ebenfalls im BR, dessen Arbeitgeber eine Fluglinie ist, also eher nicht mehr als mittelständig bezeichnet werden kann.
Von daher kann ich nur von "hören sagen" berichten, selber angelesen habe ich mir dazu kaum etwas. Dies nur vorweg.

Ziesemann, zu deinem letzten Beitrag und darin -vorerst- zum letzten Absatz:
Ich empfinde es von Vorteil, wenn bei Bewerbungen keine Lichtbilder mehr angefordert werden (dürften). Denn -und das ist der Gedanke laut Bruder und Nachbarn dahinter- somit wird vermieden, dass z.B. ein farbiger Mensch (mit deutsch klingendem Namen) von vorneherein aufgrund seiner Hautfarbe, erst gar kein Einladungsgespräch erhält, obwohl -und darum gehts doch eigentlich bei einer Stellenausschreibung- er für den Job qualifiziert wäre.
Ich halte nichts davon, wenn Menschen aufgrund ihres Äußeren, welches nur dem betreffenden Personalsachbearbeiter nicht gefällt, gar nicht erst die Chance bekommen, sich in einem Vorstellungsgespräch zu präsentieren und gegebenenfalls zu überzeugen. Ein Gespräch gehört für mich einfach, neben den vorliegenden schriftlichen Qualifikationen, dazu. Nur dort kann man wirklich überzeugen, nur dort wird klar, ob der potenzielle AN überhaupt überzeugen muß, nur dort erfährt man weitere wichtige Dinge, die ein AG über und von einem eventuellen AN wissen sollte.
Auch wird somit vermieden, dass Männer mit besonders weichen Zügen und Frauen mit besonders männlichen Zügen als "schwul" bzw."lesbisch"*grrr ich hasse diese Ausdrücke* aussortiert werden. Egal ob dieser Eindruck der bearbeitenden Person, überhaupt der Wahrheit entspricht oder nicht. Allein ein "Der sieht ja voll schwul aus, der kommt direkt auf den Absagenstapel" ist schon eine Diskriminierung.

Entscheiden sollte ausschließlich fachliche Qualifikation (Ausbildung/Schule/Diplom usw.) und Firmen/Betriebsnotwendige Fähigkeiten. (Ein Bäcker sollte früh aufstehen können. Ein Erzieher sollte teamfähig sein. u.s.w.)
Und da wir einen Menschen bereits (unbewußt) in den ersten Sekunden beurteilen und werten, selbst wenn wir ihn nur per Lichtbild sehen, kann die beste objektive Lösung nur ein Verzicht zum Bild sein.

Im Grunde finde ich dieses Gesetz gut, auch wenn meine beiden "Informanten" deine Ansicht bestätigen, dass wenige -aber mehr als zuvor- Arbeitnehmer, jetzt schon gucken, wie sie daraus einen Vorteil ziehen. Dennoch sind auch sie dafür.

Ein einfaches Beispiel, welches m.M.n. für ein solches Gesetz spricht, kürzlich erst gehört.
Eine Flugbegleiterin, seit 13 Jahren in dieser Airline, 1 Kind (6J.), ´verheiratet, Mann im Schichtdienst in der gleichen Fluglinie, bekam immer Flüge zugewiesen, die ihr und dem Schichtplan des Mannes entegegen kamen, wegen des zu betreuenden Kindes. Sprich, die beiden planten nicht für gemeinsame Zeit sondern entgegen gesetzt, damit das Kind von einem der beiden betreut werden konnte. Alles klappt über 6 Jahre reibungslos. Auf einmal kommt ein neuer Einplaner und schmeißt alle Dienstpläne um. Ende vom Lied, beide sollen zur gleichen Zeit arbeiten.
Natürlich läßt man sich das nicht gefallen.
Hier greifen gleich mehrere Sachen.
1. Gewohnheitsrecht
2. Gleichbehandlung nicht gegeben, da alleinerziehenden Müttern (anderer Status) keine Flüge zugeteilt werden, wenn keine Kinderbetreuung da ist. Sprich die allein erziehende Frau, darf einen Wunschplan machen. Die verheiratete Frau, mit Mann im Schichtdienst, darf dies nicht. Das Kind einer alleinerziehenden ist also mehr wert, als das von verheirateten.
Lösung Scheidung? Nein, wenn dann gleiches Recht für alle.
3. Nochmals Gleichberechtigung nicht gegeben, da im Laufe dieses einen Beispiels herauskam, dass Ältere (vom Lebensalter) und Betriebsältere (Einstellung) ebenfalls fleißig Vorzüge bei der Planung genossen.
(Ergebnis: steht vorläufig noch nicht fest)

Solche Mauscheleien kann man nur abstellen, wenn man die Beweislast umlegt.

So erstmal genug zum Thema. Ich finde es eigentlich sehr interessant und habe beschlossen mich doch mal näher rein zu lesen.
Später mehr.

Noch mal an dich Ziesemann, jedem seine Meinung, gar keine Frage, aber wie du dich manchmal unterschwellig oder auch direkt über Homosexuelle Menschen äußerst, finde ich absolut unmöglich. Wir haben jetzt alle kapiert, mit welchen Augen du diese Menschen betrachtest. Ich wünsche dir sehr, dass du einmal von einer anderen Seite mit diesem Thema konfrontiert wirst und du deine Einstellung dazu überdenkst.

LG
Sal
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Ein paar Gedanken zum Gesetz:

Will ich in einem Unternehmen arbeiten, welches mich garnicht einstellen wollte, aber aus gesetzlichen Gründen dazu gezwungen wurde?
Erwarte ich mir unter diesen Umständen ein angenehmes Arbeitsklima?

Hat mein Potentieller Chef eventuell garkein Problem mit meiner Homosexualität sondern mit meinem tuntigen Auftreten und sieht Probleme im Kundenkontakt?
Oder hat er mich nicht wegen meiner Herkunft nicht eingestellt, sondern eher wegen meinem gebrochenen Deutsch?
Oder weil er meint, dass ich nicht in sein zwar kompetentes aber konservatives Team passen werde?

Äusserlichkeiten und Persönlichkeit SIND auch Teil der Qualifikation, nicht nur im Kundenkontakt - auch im Teamumfeld.
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Äusserlichkeiten und Persönlichkeit SIND auch Teil der Qualifikation, nicht nur im Kundenkontakt - auch im Teamumfeld.

Ich kann Dir nur zustimmen. Wenn aber aufgrund des AGG ein Arbeitgeber sich trotz dieser Bedenken gezwungen fühlen könnte, einen Berwerber einzustellen, schon um Schadenersatzansprüche zu vermeiden, wird er im Zweifel eine Stelle gar nicht erst zur Besetzung ausschreiben sondern jede Menge, auch zur Freude des Betriebsrates, Überstunden fahren.
Ich fürchte und dafür gibt es bereits Belege, daß dies AGG ein weiteres Beschäftigungshindernis in unserem ohnedies verbürokratisierten und überregulierten Arbeitsmarkt ist, der den Namen "Markt" schon lange nicht mehr verdient.
Salem antworte ich auf ihre Kritik an meiner Pwerson im einschlägigen Thread.
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Guten Tag (Nacht eher),

Ich wurde hier von einem Freund zum philosophieren eingeladen, aber letztlich liegt mir die Politik wohl doch näher...


Also, ich frage mich, warum hier über Details des Gesetzes diskutiert wird, während die Probleme des Gesetzes doch in viel grundsätzlicheren Fragen stecken... z.B.: Wie kommt man überhaupt dazu, diesen Gleichmachungsschwachsinn so zu fördern?
Was für Hintergedanken sind da dabei, warum ist soetwas möglich, woher kamen die Anstöße für dieses Gesetz, was können wir dagegen tun? Das sind die Fragen die ich hier interessant finde; nicht ob die Politiker da mitgedacht haben, denn meistens zeigt sich bei solchen ideoligisch bedingten Gesetzen doch nur, dass sie des Prinzips wegen oder aus taktischen Gründen eingeführt werden; nicht weil sie wirklich etwas gutes verrichten.

Das die Menschen nach ihrer Geburt nicht mehr gleich sind (auch davor eigentlich nicht, aber das lasse ich mal beiseite) dürfte doch klar sein... also ist so ein Gesetz von vornherein falsch. Richtlinien müssen existieren, keine Frage, aber ein so schwammiges Gesetz zu schaffen, nur um ein Exempel gegen "die Altlast" einzuführen ist doch allein schon wegen des Beweggrundes nicht mehr als der Lächerlichkeit Preisgebung wert.

Wenn ihr wirklich hier vermehrt (ich kam noch nicht dazu allzuviel zu lesen, tut mir leid) nur über Details der Gesetze redet, anstatt über deren grundsätzlichen Fehler, wundert es mich nicht, dass die Beiträge hier so lang, und doch irgendwie inhaltslos sind.


Versteht das bitte nicht als Affront, ich bewegte mich bisher in anderen Foren, in denen klarere Positionen bezogen wurden, und obwohl ich differenzierung schätze, gibt es da noch das andere Extrem des Redens ohne Ende. Das hier erinnert mich irgendwie an einen Parteitag oder an Bundestagspolitik, nicht an freie politische Debatte.
 
AW: Antidiskriminierungsgesetz - ein Monster

Nichr gedacht hätte ich, daß sich zu diesem Thread, der ein Flop ist, nochmal jemand äußert. Umso größer ist die Freude darüber. Danke!
Guten Tag (Nacht eher),

Also, ich frage mich, warum hier über Details des Gesetzes diskutiert wird, während die Probleme des Gesetzes doch in viel grundsätzlicheren Fragen stecken... z.B.: Wie kommt man überhaupt dazu, diesen Gleichmachungsschwachsinn so zu fördern?
Du hast m.E. Recht und Unrecht zugleich - wenn ich das so offen sagen darf. Aus didaktischen Gründen habe ich die grundlegende Problematik weggelassen. Das Gesetz ist nämlich der bisher schwerste Angriff auf das Privatrecht, die Privatautonomie der Vertragsfreiheit. Aber gehören diese Betrachtungen nicht eher in den Bereich der Philosophie?! - Die Detaildiskussion erscheint mir dennoch nicht überflüssig, weil sie zeigt
a) das Gesetz ist praktisch nicht handhabbar,
b) es ist einstellungshemmend,
c) es schadet denen, die geschützt werden sollen eher als daß es ihnen nutzt; ähnlich wie der rigorose Kündigungschutz die Arbeitslosen geradezu aussperrt.
Was für Hintergedanken sind da dabei, warum ist soetwas möglich, woher kamen die Anstöße für dieses Gesetz, was können wir dagegen tun? Das sind die Fragen die ich hier interessant finde; nicht ob die Politiker da mitgedacht haben, denn meistens zeigt sich bei solchen ideoligisch bedingten Gesetzen doch nur, dass sie des Prinzips wegen oder aus taktischen Gründen eingeführt werden; nicht weil sie wirklich etwas gutes verrichten.
Ach hättest Du doch nicht recht! Leider stimmt es. Das Gesetz ist ein Stück Ideologie, gekocht in der grünen Suppe der Gleichmacherei und gewürzt mit einer Prise Solidarität aus der modernden Speisekammer der Sozialisten. - "Taktik" - war nur bedingt im Spiel. Das Gesetz verfolgt konsequent die Gleichmachungslinie: Männer = Frauen, nur ein winziger biologischer Unterschied. Volk = Gesellschaft; alle geschlechtlichen Orientierungen sind gleichwertig und die Partnerschaft (zwischen Homos/Lesben) steht der Ehe gleich.
Das die Menschen nach ihrer Geburt nicht mehr gleich sind (auch davor eigentlich nicht, aber das lasse ich mal beiseite) dürfte doch klar sein... also ist so ein Gesetz von vornherein falsch. Wenn ihr wirklich hier vermehrt (ich kam noch nicht dazu allzuviel zu lesen, tut mir leid) nur über Details der Gesetze redet, anstatt über deren grundsätzlichen Fehler, wundert es mich nicht, dass die Beiträge hier so lang, und doch irgendwie inhaltslos sind.
Versteht das bitte nicht als Affront, ich bewegte mich bisher in anderen Foren, in denen klarere Positionen bezogen wurden, und obwohl ich differenzierung schätze, gibt es da noch das andere Extrem des Redens ohne Ende. Das hier erinnert mich irgendwie an einen Parteitag oder an Bundestagspolitik, nicht an freie politische Debatte.
Du mußt damit rechnen, daß Du von einigen hier verbal gelyncht wirst (und ich gleich mit); aber das macht nichts. Auch die Forderung nach der political correctness der Ansichten sind ein Stück weit Glattbügelei.
Sehr freundlichen Gruß von
Ziesemann
 
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Nichr gedacht hätte ich, daß sich zu diesem Thread, der ein Flop ist, nochmal jemand äußert. Umso größer ist die Freude darüber. Danke!

Also ich finde das ADG ist sehr stellvertretend für das Problem der Ideologie der heute Herrschenden, und damit für viele Bereiche der Politik relevant.

Du hast m.E. Recht und Unrecht zugleich - wenn ich das so offen sagen darf. Aus didaktischen Gründen habe ich die grundlegende Problematik weggelassen. Das Gesetz ist nämlich der bisher schwerste Angriff auf das Privatrecht, die Privatautonomie der Vertragsfreiheit. Aber gehören diese Betrachtungen nicht eher in den Bereich der Philosophie?! - Die Detaildiskussion erscheint mir dennoch nicht überflüssig, weil sie zeigt
a) das Gesetz ist praktisch nicht handhabbar,
b) es ist einstellungshemmend,
c) es schadet denen, die geschützt werden sollen eher als daß es ihnen nutzt; ähnlich wie der rigorose Kündigungschutz die Arbeitslosen geradezu aussperrt.

Hast wohl recht, eine genauere Betrachtung legt erst so richtig offen warum es auch Falsch ist (Theorie ist ja immer nur eine Hälfte der Medallie, die andere ist die Praxis, die sich ja des öfteren stark unterscheidet)

Ach hättest Du doch nicht recht! Leider stimmt es. Das Gesetz ist ein Stück Ideologie, gekocht in der grünen Suppe der Gleichmacherei und gewürzt mit einer Prise Solidarität aus der modernden Speisekammer der Sozialisten. - "Taktik" - war nur bedingt im Spiel.

Mit Taktik (du hast recht, das ist eher nebensächlich) meinte ich nur, dass man die EU des öfteren benutzt um Gesetze durchzubringen, die vom Bürger nur schwer angegriffen werden können.. der andere taktische Aspekt ist, das Phantom der "Bedrohung von Rechts" weiter aufzublasen; kann doch jeder Kritiker des Gesetzes als ein Unterstützer dieser Rechten bezichtigt und diffamiert werden. Und das ist ja eine recht alte und stets beliebte Taktik: Von eigener Unfähigkeit durch Dramatisierung von Kleinigkeiten abzulenken.


Du mußt damit rechnen, daß Du von einigen hier verbal gelyncht wirst (und ich gleich mit); aber das macht nichts. Auch die Forderung nach der political correctness der Ansichten sind ein Stück weit Glattbügelei.
Sehr freundlichen Gruß von
Ziesemann

Oh ja, die letzte Wunderwaffe der Meinungsmacher: Political Correctness... Sie zu zerpflücken ist mein liebstes Diskussionsthema.


Gruß zurück!

Wahrer
 
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