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Auf Thema antworten

Wie war die Frage genau die der Frau gestellt wurde, auf die sie mit "Das stimmt nicht, das war nur ein Arbeitslager" antwortete ?


Hat sie in irgend einer Form die Existenz oder die Ermordungen in diesen Lager bestritten ? Denn hätte sie dass nämlich in Österreich öffentlich behauptet wäre es ein laut Verbotsgesetz von 1947 ein Straftatbestand :

Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.


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