Erst kürzlich erinnerte ich an die Hilfskräfte aus Afghanistan. Gestern trudelte folgender erschreckende "Bericht" ein.
Ich unterstreiche mal einiges.
01. Zeugin: Afghanische Ortskräfte allein gelassen
1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
Berlin: (hib/CRS) Der 1. Untersuchungsausschuss Afghanistan hat am heutigen
Donnerstag seine 18. Sitzung mit der Befragung einer Ortskraft der Kreditanstalt
für Wirtschaft (KfW) begonnen. Die Zeugin berichtete zunächst über ihre
Erlebnisse im Jahr vor dem Fall der Hauptstadt Afghanistans und während ihrer
Evakuierung am Flughafen Kabul.
Sie sei in Masar-e Scharif im Norden des Landes für die deutsche Organisation
tätig gewesen, berichtete die ausgebildete Journalistin. Bereits ein Jahr vor
der Machtübernahme der Taliban, als die Bundeswehr angefangen hatte den Abzug
aus dem Land vorzubereiten, hätten auch in ihrem Büro Gespräche stattgefunden.
Bei einem Treffen der Büros der KfW in Kabul und Masar mit der Zentrale in
Frankfurt am Main hätten die örtlichen Büros eine Evakuierung ins Gespräch
gebracht. Dieser Vorschlag sei jedoch von der Zentrale abgelehnt worden, mit dem
Argument, in Afghanistan laufe alles normal.
Erst im Juni 2021, als sich die Sicherheitslage um Masar herum verschlechtert
habe, habe die Organisation reagiert, berichtete die Zeugin. Sie sei nach Kabul
geschickt worden und habe dort weitergearbeitet. Die Reise in die Hauptstadt sei
schwierig gewesen, weil viele Menschen sich auf den Weg dorthin gemacht hätten.
Schließlich sei die Entscheidung gefallen, die Mitarbeiter
nach Usbekistan
auszufliegen. Dort hätten sie einen Antrag auf das Ortskräfteverfahren stellen
und nach der Zusage nach Deutschland weiterreisen sollen. Doch dazu sei es nicht
mehr gekommen, so die Zeugin. Die Taliban marschierten in Kabul ein.
An diesem Tag seien die KfW-Ortskräfte im Büro gewesen und hätten Dokumente
vernichtet, die sie hätten gefährden können. Sie sei im Anschluss bei einer
Kollegin untergekommen, sagte die Zeugin. Zwei Tage später seien sie wieder ins
Büro gerufen worden. Dieses mal sollten sie auch ihre Familienangehörigen
mitbringen, weil ein Transport zum Flughafen geplant gewesen sei. Als sich die
Mitarbeiter dort versammelten hätten die Taliban das Büro eingenommen, den
Wächtern ihre Waffen und den Mitarbeitenden ihre Mobiltelefone abgenommen.
Daraufhin seien die Mitarbeiter wieder in ihre Unterkünfte zurückgekehrt.
Am 18 August 2021 hätten sie sich zum militärischen Teil des Flughafens Kabul
aufgemacht. Ein Teil der Beschäftigten hätte sofort beschlossen zurückzukehren,
weil sie die Sicherheitslage vor dem Tor des Flughafens für ihre Familien als zu
gefährlich einschätzen. Sie dagegen, ohne Familie, habe beschlossen, dort zu
warten, berichtete die Zeugin. Dabei habe sie beobachtet, wie verschiedene
Nationen ihre Mitarbeiter in der Stadt abholten und evakuierten. Die
Afghanistan-Mission der Vereinten Nationen, UNAMA, habe dabei unterstützt.
Gegen Mitternacht habe sie auf das Flughafengelände gelangen können, berichtete
die ehemalige KfW-Mitarbeiterin.
Dort habe sie zwei getötete Frauen gesehen. Sie
glaube, sie seien von den US-Soldaten erschossen worden, weil diese sie für
Selbstmordattentäterinnen gehalten hätten.
Die Zeugin berichtete dem Untersuchungsausschuss, dass sie
vier Tage auf dem
Flughafen verbracht habe. In dieser Zeit habe sie versucht, ihren Kollegen und
Kolleginnen und deren Familien zu helfen, ebenfalls auf das Flughafengelände zu
gelangen. Sie habe keine deutsche Soldaten gesehen. Sie habe Szenen erlebt, die
man sonst nur aus Kriegsfilmen kenne. Schließlich sei sie über Taschkent in
Usbekistan nach Deutschland gebracht worden, sagte die Zeugin.
Die ehemalige Ortskraft sagte,
dass alle Versuche gescheitert seien, nach ihrer
Ausreise nach Deutschland von ihrem Vorgesetzten Unterstützung zu bekommen. Als
sie hörte, dass die Taliban mehrfach die Wohnung ihrer Eltern in Afghanistan
aufgesucht und nach ihr gefragt hätten, habe sie
ihren Vorgesetzten um Hilfe
gebeten. Daraufhin habe dieser geantwortet, dass den Eltern in Kabul durch die
Risk Management Office (RMO) geholfen werde - eine Organisation, die für
deutsche Entwicklungshilfeorganisationen zuständig sei. Doch habe sie dann in
Telefongesprächen erfahren müssen,
dass weder ihrer Familie noch anderen
Ortskräften geholfen worden sei. Ihr Vorgesetzter habe aufgehört auf ihre
Hilferufe zu antworten, beklagte sich die Zeugin. Sie bereue, dass sie drei
Jahre für diese Organisation gearbeitet habe.
Die ehemalige Mitarbeiterin der KfW kam auch auf die Lage geflüchteter
Ortskräften in Deutschland zu sprechen. Das größte Problem sei, dass viele von
ihnen ihre Familienangehörigen nicht aus Afghanistan nach Deutschland holen
könnten. Vor allem allein lebende Frauen würden auf enorme Schwierigkeiten stoßen.
Die Sitzung wurde nach dem Bericht der ehemaligen Ortskraft unterbrochen. Im
weiteren Verlauf der Sitzung werden die Abgeordneten die Zeugin befragen. Später
wird als Zeuge ein Mitarbeiter von Caritas International, das Not- und
Katastrophenhilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, erwartet.
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Berlin: (hib/STO) Um Proteste im Oktober dieses Jahres mit Bezug auf die
Energie-, Preis- und Inflationskrise geht es in der Antwort der Bundesregierung
(//20/4840
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004840.pdf>) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (//20/4597
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004597.pdf>). Darin listet die
Bundesregierung 27 Protestveranstaltungen vom September 2022 auf, die von
Akteuren aus den Phänomenbereichen des Rechtsextremismus, der „Reichsbürger“ und
„Selbstverwalter“ sowie der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des
Staates“ angemeldet wurden oder mit deren maßgeblicher Beteiligung stattfanden.
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Danke Reichsbürger, danke CDU/CSU für das hier:
01. CDU/CSU will weitere Befugnisse für die Bundespolizei
Inneres und Heimat/Antrag
Berlin: (hib/STO) Die CDU/CSU-Fraktion dringt auf weitere Befugnisse für die
Bundespolizei. In einem Antrag (//20/4881
<https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004881.pdf>), der am Freitag erstmals
auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert sie für die
Bundespolizei die Befugnis zur
Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie
„speziell zur Bekämpfung lebensgefährdender Schleusungskriminalität die Befugnis
zur sogenannten Quellen-TKÜ und zur
Online-Durchsuchung“. Auch soll die
Bundespolizei nach dem Willen der Fraktion „zur Abwehr dringender Gefahren für
Leib und Leben oder für die Sicherheit des Landes“ die Befugnis zur
Wohnraum-Überwachung erhalten sowie zur „Abwehr von Drohnen und anderen
fernmanipulierten Geräten die Befugnis zum
Einsatz moderner Technik wie Laser,
elektromagnetische Impulse, Jamming oder GPS-Störung“.
An besonders kriminalitätsbelasteten Bahnhöfen und Flughäfen soll die
Bundespolizei dem Antrag zufolge die Befugnis zur Nutzung von Technik zur
automatischen Gesichtserkennung bekommen. Für die sicherere Durchführung von
Abschiebungen soll ihr laut Vorlage die Befugnis zum Einsatz von Bodycams und
zur Durchsuchung der Abzuschiebenden eingeräumt werden und für ein
„konsequenteres Vorgehen insbesondere gegen Fußball-Hooligans“ die Befugnis zur
Erteilung von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten.
Auch macht sich die Fraktion dafür stark, der Bundespolizei zur „
Erweiterung des
Instrumentariums für verhältnismäßiges Handeln“ die Befugnis zur Verwendung von
Gummigeschossen und Elektroimpulsgeräten (sogenannten Taser) einzuräumen.
Letztere eigneten sich gerade zur unmittelbaren Gefahrenabwehr unterhalb des
Einsatzes von Schusswaffen und seien von der Bundespolizei bereits im Einsatz
erfolgreich getestet worden.
Ferner plädiert die Fraktion dafür, dass die Bundespolizei unter anderem für
sämtliche Verbrechen in ihrem Aufgabenbereich sowie für Straftaten im
Zusammenhang mit Drohnenangriffen zuständig ist. Zur Gewährleistung einer
verbesserten Unterbringung der Bundespolizei fordert sie eine Konkretisierung
der Unterstützungspflichten von Verkehrsunternehmen und Betreibern von Bahn- und
Flughäfen, „inklusive der Überlassung von Raum für Rückführungen sowie für den
Digitalfunk“.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der neben den genannten Punkten unter anderem auch
die Schaffung
einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage für den sogenannten finalen Rettungsschuss
enthält. Verzichten soll die Bundesregierung dagegen der Fraktion zufolge auf
die
Einführung einer „sämtliche Bundespolizisten unter Generalverdacht
stellenden, sie und ihre Familien womöglich in Gefahr bringenden
Kennzeichnungspflicht“ sowie auf die
„Schaffung eines weiteren
Beauftragten-Postens, namentlich eines
Polizeibeauftragten des Bundes“.
Zusatzinfo Polizeibeauftragte