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Auf Thema antworten

Weil bei abhängig Beschäftigten bisher der Arbeitgeber die Hälfte dazuzahlt.

Wer selbständig ist, zahlt beide Anteile aus eigener Tasche -> doppelte Beiträge.




>>>>>>>> Bei der gesetzlichen Krankenversicherung fungiert die Pflichtversicherungsgrenze gleichzeitig als sogenannte Bemessungsgrenze. Bis zu dieser Bemessungsgrenze wird das Einkommen prozentual berücksichtigt mit einem Beitragssatz, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zusätzlich zum Einkommen, die Hälfte der Beiträge pro Monat zu bezahlen. <<<<<<<<<<<<<




(Oder man geht das Risiko ein und verzichtet ganz auf eine Krankenversicherung.)


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