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Die österr. Formulierung erfaßt einen viel größeren Personenkreis und nicht nur die von Waffengewalt Betroffenen.


Ausgehend vom Begriff des Fremden gibt es Asylberechtigte und Schutzberechtigte, die keine Flüchtlinge im Sinne des zuerkannten Asyls sind.

Der Status des subsidiär Schutzberechtigten ist einem Fremden zuzuerkennen,

1. der in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, wenn dieser in Bezug auf die Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wird oder

2. dem der Status des Asylberechtigten aberkannt worden ist


Wenn Sie wollen, könne Sie das alles in einen Topf werfen.


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