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Der Unterschied zwischen dem deutschen und dem österreichischen Gesetz besteht in der Formulierung „innerstaatlicher bewaffneter Konflikt“ und „innerstaatlicher Konflikt“. Bei der deutschen Formulierung handelt es sich eindeutig um Bürgerkrieg und bei der österreichischen ist es Auslegungssache.


Dann ist also Bürgerkrieg doch ein Asylgrund, auch in Österreich, entgegen Ihrer Aussage, denn subsidiärer Schutz ist Teil des Asylrechts.


Aus meiner Sicht ist die deutsche Formulierung präziser.


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