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Auf Thema antworten

Richtig - Kriegsflüchtling kommt nicht vor - sondern die werden im Asylgesetz(da gehört so eine Bestimmung hin)  erfaßt,  das eben unterscheidet zwischen Asyl und Schutzberechtigten (Bürgerkrieg ist eben kein Asylgrund) und die im dt. Aufenthaltsgesetz geschildertenSzenarien mM sehr gut mit Verweis auf EMRK  nennt und "Kriegsflüchtlinge"  allgemein und jeder Art definiert

willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes

Asylgesetz  § 8 Legaldefinition vom Schutzberechtigten


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004240

und siehe Erläuterungen dazu (da wird der Bürgerkrieg direkt erwähnt)

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990027.html


Genügend Argumente gegen Ihre Behauptung?

In Deutschland gibt es ein Gesetz für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, in Österreich offensichtlich nicht. Pfiat di Wiki ....


NB: Es ist ein Charakteristukum der österreichischen Rechtsordnung, daß sie abstrakter formuliert und versucht, möglichst wenig unbestimmte Gesetzesbegriffe zu verwenden.


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