Ende 1976 erhielt Krug ein Teilberufsverbot, weil er das Protestschreiben gegen die Ausbürgerung von Wolf Biermann unterzeichnet hatte. 19. April 1977 stellte er nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit einen Ausreiseantrag, der schließlich genehmigt wurde, sodass er Ost-Berlin am 20. Juni 1977 verlass