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Womit verdient ein Kind finanzielle Unterstützung

asa.think

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Registriert
22. November 2003
Beiträge
10
Vorweg, ich bin 18 und lebe mit meinem Vater alleine.
Ich bekomme 30€ Taschengeld, wobei ich die Handyrechnung bezahlt bekomme.

Nun dachte ich an eine Aufstockung der finanziellen Zuwendung, wurde aber mit dem Gedanken konfrontiert, dass es unfair wäre, wenn ich der im arbeitsfähigen Alter ist von dem Vermögen meines Vaters zehren würde.

Das warf mich total aus der Bahn wie kann mein Vater mich fragen mit welcher Berechtigung ich Geld von ihm nehmen würde zu meinem privaten Vergnügen.

Mit welcher Berechtigung sollte ich Geld von ihm bekommen ich gehe zwar noch zur Schule bin aber im durchaus arbeitsfähigen Alter.

Vllt. habt ihr ja damit Erfahrung
 
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Na ja, asa-think, das ist schwierig zu beantworten. An sich brauchst du keine spezielle Berechtigung, um von deinem Vater finanziell unterstützt zu werden, weil du (obwohl volljährig) noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, also deinen Unterhalt gar nicht verdienen kannst. Bis du aber eine solche erste Ausbildung absolviert hast, ist dein Vater (ich denke, dass es in allen europäischen Ländern so ist) verpflichtet, dich zu unterhalten. Wie hoch aber das Taschengeld sein soll, darüber scheiden sich seit Ewigkeiten die Geister. Es gibt auch oft von den Sozialämtern Richtlinien darüber, nur sie zu Hause durchzusetzen, das dürfte schwierig sein. Reichen die Einkünfte deines Vaters nur gerade so zum Bestreiten der laufenden Ausgaben, wird es ihm wohl kaum möglich sein, dich grosszügiger zu behandeln. Ein ev. "Vermögen", das vielleicht als Altersvorsorge dient, dafür anzubrauchen... na ja, wäre schon mindestens(!) aus seiner Sicht nicht sinnvoll. Ist er aber an sich vermögend und nur "geizig", findet er, du könntest dir nebst der Schule etwas dazu verdienen, dann hilft wohl nur ein klärendes Gespräch. Aber wie es aussieht, sind die Fronten bei dir zu Hause schon ziemlich verhärtet. Es bleibt dir vielleicht wirklich nur der Gang zu einer Beratungsstelle an deinem Wohnort, wo du die persönliche Situation besser und genauer schildern kannst, als in einem öffentlichen Forum. Ueberleg dir aber vorher, ob vielleicht deine Handy-Rechnung nicht übermässig hoch ist, was deinen Vater ev. stinkig macht. Und auch, wie er z.B. deine anderen Ansprüche (Kleider, Schuhe, Bücher...) behandelt. Was genau musst du von den 30 Euro alles bezahlen und auch, für welche Zeitspanne sie bestimmt sind. Dass alles müsstest du wahrscheinlich (nebst den Einkünften deines Vaters) bei einer solchen Beratungsstelle offenlegen.
Lernst du schnell, so bleibt dir eventuell genug Zeit, um dir etwas nebenbei zu verdienen (sofern es eine solche Möglichkeit in deiner Nähe gibt), brauchst du aber zum Lernen mehr Zeit, müsste auch dein Vater einsehen, dass es nicht "drinliegt". Immerhin müsste aber in seinem Interesse sein, dass du eine sinnvolle Ausbildung erhältst. Vielleicht kannst du da bei einem Gespräch einsetzen.

Viel Glück!
 
Vielen Dank für die Antwort.

Mein Herr Papa hat zumindest ein Einkommen was groß genug ist,dass er einen Porsche fahren kann...
Die Handyrechnung betrug vorher, bei einem von ihm ausgehandelten Vertrag, 90 €. Ich habe aber einen effektiveren Vertrag gewählt und den anderen gekündigt nun beträgt die Rechnung bei mehr Leistung nur noch 50 €.

Nunja er argumentiert so, dass wenn ich mehr möchte als über die Grundversorgung hinausgeht, das wäre rauchen/wasser ( bei uns gibts das nur aus der Leitung )/ Kino und auch Geld fürs Mittagessen in der Schule, weil ich meist bis 5 Uhr Schule habe, soll ich mir diesen "Luxus" selber ermöglichen sprich durch Arbeit. Der Gedanke ansich ist ja nicht verwerflich, nur finde ich das die o.g. Dinge nicht zwingend zum "Luxus" gehören.

Also versuchte ich mit meinem Vater darüber zu reden, dieser war aber nun der, meiner Meinung nach naiven, Überzeugung aufgesessen, dass er mir nichtmal ein Taschengeld gebe müsse, dabei wurde ich eben auch mit solchen Fragen konfrontiert was ich dafür täte das ich Geld von ihm bekomme. Das Gespräch endete natürlich in einem Disaster, da mein Vater diese Argumente nicht wirklich halten konnte.

Dann bekam ich es mit einem "Freund" von ihm zu tun, der mir aufzeigen wollte wie unfair ich eigentlich wäre, da ich eben derjenige bin der arbeiten kann aber es nicht tut, sondern sich lieber von seinem Vater durchfüttern lässt, und dabei auch noch nach mehr schreit.
Und darauf war ich dann mal überhaupt nicht gefasst, denn es wurde auf rein materieller Ebene argumentiert. Und da schien es mir so als habe mein Gegenüber Recht, und das gab mir schon zu denken.

Folglich dachte ich mir, dass es vielleicht hier jemanden gäbe der mir die Frage beantworten kann, mit welcher Legitimität ich, der arbeiten kann, Taschengeld von meinem Vater beziehe, und sogar noch mehr möchte.

Wobei sich das mehr möchte auch nur darauf bezieht, dass ich im täglichen Kampf mit meinem Vater ca. 100€ für o.g. Dinge bekomme. Nur dachte ich mir das es vielleicht sinnvoller wäre wenn ich das von vornherein bekommen würde und man so auf diesen Kampf verzichten könnte, das sties aber nur auf pures Unverständniss.
 
Das tut mir aufrichtig Leid, asa.think. Ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld gibt? Wohl kaum. Aber es ist Usus, also kann man es als "Kind" auch erwarten, wenn es das Familien-Budget erlaubt! Dein Vater arbeitet und leistet sich Vergnügen - du arbeitest (in der Schule), so steht auch dir ein Anspruch auf Vergnügen zu. Dass du das Vergnügen noch nicht finanzieren kannst, ist ja nicht deine Schuld. Nur werden dir diese schönen Sprüche wohl nix helfen. Dass dein Vater die Zigaretten nicht zu finanzieren bereit ist, könnte ich noch verstehen, aber das Essen in der Schule muss er m.M.n. bezahlen, ob es ihm gefällt oder nicht und zwar als Unterhalt und nicht über das Taschengeld. Das als Luxus zu bezeichnen ist höhnisch! Wie steht es mit der Verteilung der Pflichten im Haushalt? Wäre das keine Möglichkeit, ihn wenigstens damit zu "erpressen" *loool*. Ich kenne dich und auch ihn nicht, möchte dich deshalb nicht noch mehr gegen ihn aufhetzen, was dem Vehältnis, das sicher nicht das beste ist, noch abträglicher wäre. Aber dir noch Predigten von irgendwelchen Freunden anzuhören, das brauchst du nun wirklich nicht! Es ist eine Sache zwischen dir und deinem Vater. Wenn dein Vater dann doch zahlt, verstehe ich seine Haltung sowieso nicht, es sei denn, es ist die einzige Kommunikation (eben diese Streitgespräche übers Geld),die ihr führt, und er darauf nicht verzichten möchte (???). Tut mir Leid, ich weiss auch keinen besseren Rat. Vielleicht melden sich die anwesenden Jugendlichen und berichten dir, wie sie ihre Eltern "weich klopfen" ;).
 
Unterhalt

Hi asa.think,
meine 19jährige Tochter, gerade mit ihrem Freund zusammengezogen hat sich erkundigt. Sie könnte mich auf Unterhalt verklagen, wenn´s ihr zum Leben nicht reicht. Sie macht es nicht, weil wir uns ja liebhaben :umarm: , aber rein theoretisch wäre das möglich. Das finde ich ehrlich gesagt, ziemlich traurig. Egal wie alt die Kinder auch sind, finanziell müssen die Kinder immer unterstützt werden, wenn sie oder das Sozialamt es drauf anlegen. Ich weiß nicht, ob das dem Verhältnis deinem Vater gegenüber zuträglich ist.
Das gilt jedenfalls für Deutschland.
LG Noemi
 
hi noemi,

zur unterstützung sind die eltern bis zu einem "kindes"-alter von max. 27 jahre (bei vollendung des 27. lebensjahres ist schluss)
dieses alter hat sich ergeben, weil ein motivierter student mit 27 fertig sein müsste
automatisch geht der unterhaltsanspruch einmal bis zur erlangung der volljährigkeit
danach ist anspruch auf unterhalt nur dann gegeben, wenn das kind (ich werde den unterhaltsberechtigten weiterhin kind nennen, auch wenn es sich schon um einen 25jährigen oder ähnlichem handelt) sich in ausbildung befindet und nicht selbsterhaltungsfähig ist

selbst dann ist der anspruch noch nicht gesichert
ein einmaliger berufswechsel in der ausbildung wird geduldet;
beispielsweise das kind beginnt eine lehre, kommt nach 2 jahren drauf, dass das nicht das richtige ist, bricht die lehre ab und beginnt eine andere lehre, die dann natürlich nicht mit 18, sondern erst mit 20 abgeschlossen werden kann
wir der lehrberuf aber zweimal oder öfter gewechselt, ist die ausbildung nicht mehr grund für unterhaltsansprüche
ausgenommen davon sind fortschreitende ausbildungen (also studium nach einer höheren schule wird nicht als ausbildungswechsel aufgefasst)

das selbe gilt für den wechsel von studienrichtungen...1mal darf gewechselt werden, beim 2. wechsel erlischt der unterhaltsanspruch

ist das kind nicht in ausbildung (beispielsweise findet es keine lehrstelle), und ist nicht selbsterhaltungsfähig, kommt es darauf an, wieviel schuld es an der situation trifft
das heisst, ein arbeitsfaules kind, das aus diesem grund kein einkommen hat und demnach nicht selbsterhaltungsfähig ist, hat keinen anspruch
so auch bummelstudenten, die immer wieder nachweis über den studienerfolg erbringen müssen, um den unterhaltsanspruch zu belegen

ist das kind selbst an seiner fehlenden selbsterhaltungsfähigkeit schuld, wird zur bemessung seines "unterhaltsanspruch" nicht sein reales einkommen, sondern ein fiktives einkommen herangezogen
dieses fiktive einkommen ist das einkommen, dass das kind erzielen könnte, wenn es sich ausreichend bemühen würde

das problem tritt zumeist dann auf, wenn nach beendigung der ausbildung ein arbeitsplatz gesucht wird
das kind ist nichtmehr in ausbildung, also hätte demnach keinen anspruch, ist aber auch noch nicht selbsterhaltungsfähig
wie lange das kind arbeit suchen und weiterhin unterhalt verlangen darf wird notfalls vom gericht bemessen (bis max. 6 monate); dabei sind die art der ausbildung und die situation am arbeitsmarkt ausschlaggebend

so ein fiktives einkommen gibt es auch für den unterhaltsverpflichteten in der sogenannten "anspannungstheorie"
es gibt elternteile, die die höhe der unterhaltspflicht vermindern wollen, indem sie absichtlich offiziell weniger verdienen (z.b. geht in teilzeit oder in die arbeitslosigkeit und pfuscht nebenbei)
wird so etwas nachgewiesen, errechnet sich die unterhaltshöhe nicht aus dem realen, niedrigeren einkommen, sondern aus dem fiktiven einkommen, dass der verpflichtete bekommen würde, wenn er nicht "laschierte"

alles in allem ist das recht bei unterhalt eine ziemlich komplizierte und verzwickte sache, wobei noch dazu es keine exakte gesetzliche regelung für die unterhaltshöhe gibt
es wird lediglich ein "angemessener unterhalt" verlangt
es gibt zwar regelsätze, jedoch sind diese nicht rechtlich bindend
mit ein grund, warum es vor den gerichten immer wieder zu streitigkeiten kommt

lg,
Muzmuz
 
Mann, oh, Mann. Ganz schön kompliziert und traurig das Ganze. Danke für die Info. Werde mich noch mehr bemühen, das Familienvermögen unter die Leute zu bringen, bevor die Kinder alt genug sind, ihre Einsprüche einzuklagen :autsch: .

Aber im Ernst! Asa.think ging es nicht um Unterhalt, sondern um Taschengeld!

:clown3:
 
huhu celine !

ich weiss, dass es primär um taschengeld ging, aber ich hielt mich an den thread-titel; und unterhalt ist für mich noch mehr eine finanzielle unterstützung als taschengeld

lg,
Muzmuz
 
:umarm: alles klar! Es war ja auch eine interessante Ausführung!

Ich dachte bloss, weil schon Noemi von Unterhalt sprach... Nicht, dass wir Asa noch auf die Idee bringen, von Zuhause auszuziehen und den Vater auf Unterhalt zu verklagen, das fände ich ganz traurig.

:winken1:
 
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Hallo alle,
Céline schrieb:
:umarm: alles klar! Es war ja auch eine interessante Ausführung!

Ich dachte bloss, weil schon Noemi von Unterhalt sprach... Nicht, dass wir Asa noch auf die Idee bringen, von Zuhause auszuziehen und den Vater auf Unterhalt zu verklagen, das fände ich ganz traurig.

:winken1:
...nee, das fiel mir nur so ein zum Thema. Ich fände das auch ganz traurig, das wollte ich nun wirklich nicht bezwecken :autsch:
Ich hab noch eine 17jährige, die kommt mit ihrem Taschengeld nicht aus. Wenn sich eine Gelegenheit ergibt (heutzutage gibt es nicht mehr so viel), geht sie jobben. So wie es die Zeit neben der Schule zuläßt. Sie soll schon sehen, daß das Geld schneller ausgegeben als erarbeitet ist.
Noemi
 
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