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wer formuliert es besser?

sucher

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14. Februar 2003
Beiträge
157
Nicht nur weil Kunst drauf steht.
Sehr geehrte Damen und Herren.
Wie würden „Sie“ es nennen, Wenn das Verkaufen von selbstgemalten Bilder ( mit Gewerbeschein ) auf/in den Fußgängerzonen der BRD. nicht verboten ist, und sie bekommen von den Behörden (über jedes Verhältnismäßige hinaus) dann doch keine Erlaubnis, Bilder in den Fußgängerzonen verkaufen, Kunst ausüben zu dürfen?

Wie würden „Sie“ es nennen?
Wenn Amts- und Oberlandesrichter, für die Ordnungsbehörde Köln oder Düsseldorf, oder der BRD allgemein. Unangreifbar bestätigigen, Von Rechtswegen nichts einzuwenden sei, wenn aufmüpfigen Straßenkünstler Ordnungspolitisch in den Hintern getreten wird, in dem Hinterntreterlaubnisgesetz aber festgeschrieben steht: Dass beim Verkauf selbstgemalter Bilder der Kunstschutz beachtet werden muss. Heißt: Behörde nur den Verkauf von Bilder (als Handelsware) auf öffentlichen Straßenland untersagen darf, den Verkauf selbstgemalter Bilder aber unter den Kunstschutz stellen muss.
siehe §55 Reisegewerbeordnung.

Wie würden sie es nennen?
Wenn Behörde sich nunmehr auf den Standpunkt stellt, dass nicht der Kunstschutz per Hinterntreterlaubnisgesetz gemeint sei, sondern die unangreifbare, Rechtsbeugung der Oberlandesrichter-Köln Maßstab das Bilderverkaufen in den Fußgängerzonen, durch Erlaubnisvorbehalt verbieten müssen, dürfen zu können.
Siehe, Bescheid des Regierungspräsidenten von Köln. 1975

Wie würden „Sie“ es nennen?
Wenn ein Oberverwaltungsgericht-Münster darauf abgreift: Dass der Erlaubnisvorbehalt für die Straßennutzung nur spezial gedacht, so aber nicht den Straßengebrauch der Fußgängerzone betrifft.
Ergo. Bilder auch ohne eine behördliche erlaubnis verkauft werden kann.
siehe Beschluss Akt:

Die Behörde, dann aber doch keine Erlaubnis erteilen will, weil gemäß obere Behördenermächtigung (§40 VwGO) auch der Kunst nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort. in jeder Art und Weise zu betätigen.
Siehe Regierungspräsident von Köln. 1978

Wie würden „Sie“ es nennen?
Wenn oben erklärter Rechtsbeugung- der Oberlandesrichter und der Bescheid des Regierungspräsidenten von Köln, nunmehr auch vom den Bundesverwaltungsrichter-Berlin Politik gegen ART.5 Abs.3 GG. gemacht wird, womit es der Kunst generell nicht erlaubt sein kann, sich zu jeder Zeit, an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.
für die Metapher „Ort“ soll die Fußgängerzone gemeint sein
Siehe: Beschluss Aktz./////////

Wie würden „Sie“ es nennen?
Der ehem. Verkehrsminister Clement, Der Petitionsausschuß für das Land NRW, die Gewerkschaft Kunst und meine Berufskollegen im BBK. mein Bemühen um die Kunstfreiheit permanent zurückweisen. Total Gleichgültig läßt.
Siehe über den Sachverhalt Jahre geführte Korrespondenz oben.
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Also mache ich gegen Die Gesellschaftspolitische Gleichgültigkeit eine Verfassungsbeschwerde. Wer anders kann noch wissen Was der Kunst noch verfassungsrechtlich, Erlaubnisfrei erlaubt oder nicht?
Gegen Erwartung, kann meine Verfassungsbeschwerde, nicht zur Entscheidung angenommen werden.
So ein Mist aber auch!
Sinngemäße Begründung: ...Soweit das Oberverwaltungsgericht-Münster (als Vordergericht) bereits festgestellt hat, einer Kunstausübung in einer Fußgängerzone, kein Erlaubnisvorbehalt über (§40 VwGO) konstruiert werden darf. Sind die Vordergerichte damit und im Ergebnis zutreffend, von der Grundbasis ausgegangen, die Verfassungsrechtsprechung, die Schrankenbestimmung der Kunstfreiheit, in dem („Mephisto-Urteil“) aufgestellt hat.
So kein Grund vorliegt, auf den Schwachsinn der Bundesverwaltungsrichter-Berlin: hier weiter eingegangen werden muß: Der Kunst nicht erlaubt werden kann, sich zu jeder Zeit an jeden Ort betätigen zu dürfen.
Siehe Karlsruher Prüfungsbescheid (-1-BvR-183-81-)
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Ergo habe ich sogar mit einer abgewiesene Verfassungsbeschwerde gewonnen, ich bin der Kunstfreiheit Sieger!?
Wie bei Angenommenen und Abgewiesenen Verfassungsbeschwerden üblich, rezitiert sich der höchstrichterliche Sprachgebrauch nicht Klartext.
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Wie würden „Sie“ es nennen?
Wenn ihnen die Begründung in der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) von den Behörden, dem ehem. Verkehrsminister Clement, Dem Petitionsausschuß für das Land NRW, der Gewerkschaft Kunst und meine Berufskollegen/inen im Bundesverband-Bildender-Künstler wieder mal gesellschaftspolitisch abgewertet und verfälscht wird?
Begründung: Mit einer Abweisung der Verfassungsbeschwerde (-1-BvR-183-81-) auch nichts anderes festgestellt werde: Dass die Kunstfreiheit der Straßenkünstler nicht zu jeder Zeit an jeden Ort gewährt werden muss.
Damit diskriminiert man mich in die Ecke, eines unbelehrbaren Querulanten.
Wenn man die Gleichgültigkeit schon auf die Abgewiesen Verfassungsbeschwerde begründet. Dann ist doch der Verfassungsrechtliche Stinkefinger, gegen die Feinde der Kunstfreiheit, nicht aus dem Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) verschwunden?

Erst 1979 ist das Bundesverwaltungsgericht gezwungen die gesellschaftspolitisch Betonierte Weichenstellung, für selbstgemalte Bilder in den Fußgängerzohnen ein Verkaufs/Kunstverbot für zulässig zu erklären. Zurücknehmen muss. Zustimmen muss: Dass das Verkaufen selbstgemalter Bilder, dann doch durch keinen Erlaubnisvorbehalt der Behörden verboten werden darf.
Damit wird erst 1997 für die Weisung in der Entscheidung (-1-BvR-183-81-) Entschieden .
Aktenzeichen ///////

So bin ich der Jahre dauernden Missachtung meiner/deiner Kunstfreiheitsgarantie, durch unangreifbare Bußgeldstrafen und Erzwingungshaft, seelisch Krank und der Umsonst gezahlten Gerichts- und Anwaltskosten total verarmt.
Damit wird mir über das Verwaltungsgericht-Düsseldorf auch eine Wiedergutmachung abgewiesen:
Begründung: es muss niemanden Interessieren, ob das Verkaufen selbstgemalter Bilder auch vorher gesetzwidrig eingeschränkt/verboten wurde. Erst wenn die Stadt-behörde das Verkaufen selbstgemalter Bilder zukünftig verbieten würde, dürfe ich eine Geschäftsschädigung anmelden.

Mein Gott, was für ein juristischer Terror, Ich brauche nur eine Preisgünstige Werkstatt um mir durch Bildermalen selbst helfen zu können.
Die Selbsthilfe können wer Ihnen aber nicht über die Sozialhilfe gewähren, weist das Sozialamt-Düsseldorf mein Hilfeersuchen als Bürger ab.
Begründung Bildermalen ist bekannt, eine unsichere Verdienstmöglichkeit, die nicht als Arbeitsbeschaffung gefördert wird. Fragen sie doch mal beim Kulturamt der Stadt-Düsseldorf die haben ein Förderprogramm, durch preiswerte Ateliervermietung, verarmte Künstler zu helfen.
Klar, haben wir eine solche Verpflichtung auf uns genommen, Künstler (die Ohne eigene Schuld verarmt sind) mit Preisgünstigen Werkstätten zu helfen. Wie sie schon seit Antragstellung 1981 wissen, sind da aber noch 300 andere die auf ein Stadtgeförderte Werkstatt, zum Kunstmachen, warten. Und da geht es, demokratisch, schön der Reihe nach.
Auf meine Frage wieso von 1981 (der Antragsstellung) bis 1999 nach 18/Jahren immer noch 300 Bedürftige, der angeblich demokratisch geführten Warteliste keinen Platz vorgerückt sind? Bekomme ich von dem Kulturdezernenten und der politischen Stadtverwaltung Düsseldorf, nur noch den Bescheid: Ich soll mich zum Teufel scheren. Darüber würde man sich mit mir nicht unterhalten.

Aber irgendwie muss ich aus dem Schlamassel aufgezwungener Fehlentscheidungen und Gleichgültigkeit raus.
So stelle ich meine unverschuldete Not der institutin der „Deutschen Kunstlerhilfe“ zur Entscheidung.
Die Verwalter der „Deutschen Künstlerhilfe“ beim Bundespräsidenten J. Rauh, verweisen mich der Zuständigkeit wegen an den Kultusminister NRW.
Die Mitarbeiter des Kultusminister NRW. (,,,,) erklären meine Anspruchsberechtigung aber als unbegründet zurück
Begründung: Weil nur Bildermaler, die dieser unsere Kultur bereits was geleistet haben, und dann erst durch widrige Umstände Arm oder Krank geworden sind, aus dem Hilfsfond „Deutsche Künstlerhilfe bedient werden.
Ich hätte ja die Sozialhilfe und die muss als Lebenshilfe verarmte und bekloppte Künstler reichen.
Beschwerde Zwecklos, der Kultusminister NRW. antwortet einfach nicht mehr.

Jetzt Frage ich mich verzweifelt, ob mir der Vorbehalt, nur wegen meines naiven Rechtsglaubens. zugemutet wird. Oder gegen unterbelichtete Bildermaler bewußt eine destruktive Politik konstruiert wird, weil Straßenkünstler auf keine gesellschaftspolitische Schutz-Lobby zugreifen können.
Und als Straßenordnungsstörer, noch nichts gescheites für die Kultur dieser unsere Gesellschaftsordnung geleistet haben?
Währe ich dazu fähig würde ich aus der Lebensgeschichte einen Roman machen.
Was meinen Sie als Leser/in
Wenn möglich senden Sie mir bitte eine Email an Kunstmaler@gmx.de als Vorlage öffentlicher Meinung bei den Kultusminister NRW.

Mit Dank und digitalem Print.
Grüßt:
Günter Rupp

Wer Lust hat, lade ich gerne Auf meine Bilder-Homepage ein.

Http://www.geocities.com/akunstmaler
 
Zuletzt bearbeitet:
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....ich würde ganz ordinär und einfach sagen: owaia! Zuviel Gesetzteswirrwarr, da blickt selbst kein Richter mehr durch.
Vielleicht ein interessierter Jurastudent?

Ich würde mich einfach auf die Straße setzen, meine Bilder verkaufen und wenn ein Grünspan ankommt, mich blöd stellen. Denn was ein Richter erst nachlesen muß, kann ein Polizist auch nicht wissen;-)), sorry, nur meine Gedanken dazu........

grüßle
lacu
 
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