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Sollten die Medien bei Verbrechen Ross und Reiter nennen?

Sollten die Medien bei Verbrechen Ross und Reiter nennen?

  • 1. Ja, es muss über die Herkunft des Täters berichtet werden.

    Stimmen: 6 27,3%
  • 2. Nein, die Herkunft des Täters spielt keine Rolle.

    Stimmen: 8 36,4%
  • 3. Erst wenn der Täter verurteilt wurde, sollte man darüber Berichten

    Stimmen: 7 31,8%
  • 4. Ist mir egal.

    Stimmen: 1 4,5%

  • Umfrageteilnehmer
    22
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Es gibt Tatvorwürfe, welche zu Lynchjustiz und Hexenjagden neigen, auch wenn sie noch nicht bewiesen sind.
 
"Sprechen Sie mit Menschen, die nicht Ihrer Meinung sind!", sagt Bundespräsident Steinmeier in seiner Weihnachtsansprache. Demokratie setze uns "der ständigen Gefahr aus, dass auch der andere mal recht haben könnte".

https://amp.n-tv.de/politik/Wir-muessen-wieder-lernen-zu-streiten-article20786583.html

Steinmeier

Weshalb Recht? Recht hat mit den Leviten zu tun, und diese sind Speicheltriefer der Gesetze.

Erst wenn der Täter "beweiskräftig (ohne Fingierung) verurteilt ist", sollte drüber berichtet werden.
 
Erst wenn der Täter "beweiskräftig (ohne Fingierung) verurteilt ist", sollte drüber berichtet werden.
Klingt aufs erste bestechend.
Dagegen sprechen folgende Überlegungen: Es gibt einen "moralischen Überschuß", der über einen Straftatbestand hinaus geht.
Aus Sicht der Polizei (unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes) gibt es das Bedürfnis der Warnung, Hilfe bei Erhebungen ....
Der Bericht nach Rechtskraft ist bei den Prozeßlängen mit Rechtsschutz nicht mehr aktuell.

Zu Hr. Steinmeier - Gespräche suchen - wäre der Umgang des Parlaments mit der AfD zu beleuchten. Erinnerlich konnte der lebensälteste Parlamentarier nach der Wahl (wie bisher üblich) die erste Sitzung nicht leiten, weil er von der AfD war. Man bog das dann auf den "Dienstältesten" hin.
 
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