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Sollen Strafgefangene " aushäusig" arbeiten dürfen?

Um einmal wieder auf den Boden der Realität zu kommen :
Hier ein Auszug aus dem von mir angegebenem Link.
Ich habe die Justizanstalt Favoriten gewählt, weil ich in diesem Bezirk Wiens wohne und öfter an der "Gitterfensterburg" vorbeispaziere.


Justizanstalt Favoriten

Die Justizanstalt Wien-Favoriten ist eine Anstalt mit Behandlungsauftrag für StraftäterInnen, die im Zusammenhang mit berauschenden Substanzen ein Delikt begangen haben und vom Gericht eingewiesen wurden.

Ausserdem werden Strafgefangene aus anderen Haftanstalten aufgenommen, die sich wegen des Angebotes der Suchtbehandlung um die Aufnahme bemühen.

Im Alltag des Gefängnisses ist die Arbeit der InsassInnen sehr wichtig. Sie wird zunächst in den Betrieben der Justizanstalt geleistet.

Etwa sechs Monate vor dem Haftende werden die InsassInnen in den Arbeitsmarkt integriert: Im Rahmen des Freiganges arbeiten sie in Unternehmen der freien Wirtschaft.

Die Justizanstalt Wien-Favoriten arbeitet im Segment der Freigänger seit vielen Jahren für die Beteiligten sehr verlässlich und erfolgreich: Die InsassInnen bewähren sich in der Realität der Arbeitswelt und die Unternehmen erhalten sehr gute Arbeitsleistungen zu günstigen Konditionen.
aaO


Marianne
 
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Bitte den ersten Beitrag löchen. Ich habe einen R-Fehler ausgebessert - und dann muss ich den Beitrag doppelt gepostet haben.

Der erste ist`s, der mit dem Fehler!

Danke
M.
 
Salut

Ich denke mal, ob ein Straftäter arbeiten darf oder nicht - mit Fussfesseln - hängt von der Psychologischen Lage des Täters ab!!! Und natürlich vom Delikt an sich.
Man sollte allerdings bedenken, was ist die Strafe??
Desweiteren sollte man sich vor Augen führen, wird so den "braven" Bürgern nicht die Chance auf Arbeit verwehrt? Schließlich, gibt es Tausende von Sträflingen, für jeden eine Arbeit zu finden.....

À tout à l'heure
Nereva
 
Nereva schrieb:
Salut

Man sollte allerdings bedenken, was ist die Strafe??
Desweiteren sollte man sich vor Augen führen, wird so den "braven" Bürgern nicht die Chance auf Arbeit verwehrt? Schließlich, gibt es Tausende von Sträflingen, für jeden eine Arbeit zu finden.....

À tout à l'heure
Nereva

Ich denke mal, ob ein Straftäter arbeiten darf oder nicht - mit Fussfesseln - hängt von der Psychologischen Lage des Täters ab!!! Und natürlich vom Delikt an sich.

Völlig d accordo! Ist hier auch schon als Diskussionsergebnis rausgekommen.


Man sollte allerdings bedenken, was ist die Strafe??

Das ist natürlich " eine andere Geschichte" - aber ich gebe Dir Recht, das wäre ein eigenes Thema. Nur: Du schreibst hier noch nicht so lange - Ansätze dieser Fragestellung wurde im " berühmt-berüchtigten" Todesstrafenthread von Claus mit berücksichtigt.


Desweiteren sollte man sich vor Augen führen, wird so den "braven" Bürgern nicht die Chance auf Arbeit verwehrt? Schließlich, gibt es Tausende von Sträflingen, für jeden eine Arbeit zu finden.....

Hier muss ich Dir heftig widersprechen.

Wenn der Häftling entlassen wird, steht er genau so in der Arbeitsmarktkonkurrenz wie jeder Arbeitslose. Und, überlege einmal, wie die allermeisten Arbeitsgeber entscheiden, wenn sie Arbeit zu vergeben haben: nehmen sie einen unbescholtenen Arbeitssuchenden oder einen mit Vorstrafe?


Ob die Arbeitgeber, die aushäusige Häftlinge beschäftigen, steuerliche oder andere Vorteile haben, weiß ich nicht, dass es aber in der Regel Arbeiten sind, die auf dem freien Markt gar nicht so gut kommen, liegt auf der Hand.
frdlg
Marianne
 
AW: Sollen Strafgefangene " aushäusig" arbeiten dürfen?

:sekt:
:reden: Ich möchte euch folgendes mitteilen. Ich werde im Spätherbst eine 18 wöchige Freiheitsstrafe antreten. Genaugenommen besteht diese aus 3x6 Wochen. Da ich weder meine Wohnung verlieren möchte, aber auch nicht 23 Stunden im Haftraum verbringen will, suche ich mir einen Job als Freigänger. Ich bin weder eine Gefahr für die Öffentlichkeit, noch für mich selbst. Ich führe ein ganz normales Leben wie Sie und ich. Warum sollten also Straftäter nicht Freigänger sein und arbeiten dürfen frage ich euch.:zauberer2 Ich habe eine grafische Ausbildung, arbeite ebenso im Journalistischem Bereich, schreibe Werbetexte, und beherrsche mindestens 15 verschiedene Softwareprogramme aus dem grafischen Bereich. Wenn also jemand mir einen Job für diese Zeit anbieten kann wäre ich sehr dankbar. Schaut euch mal auf meiner Website um!!
http://www.7just7.de/maxmaneben
Ich hoffe von euch zu hören!!
 
AW: Sollen Strafgefangene " aushäusig" arbeiten dürfen?

das klingt vielleicht komisch aber ich war bei einem tag der offenen tueren im gefaengnis und einmal haben wir eine extra fuehrung bekommen von dem leiter einer justizanstalt.
ich kann dazu nur sagen, dass es sehr gut ist das manche gefangenen arbeiten koennen. wenn mal in so einer zelle steht und die wird zugesperrt dann weiss man von was wir da reden.. das kann man sich nicht vorstellen.. natuerlich sollte man keine moerder oder vergewaltiger unbedingt in die arbeit lassen, aber es gibt in graz einige haeftlinge die arbeiten und das lauft sehr gut.. natuerlich die leute sind verbrecher aber man muss daran denken, dass wir hier von erwachsenen menschen reden. sie muessen nuechtern sofort nach der arbeit nach "hause" kommen und duerfen sonst nichts machen. das ist gut um depressionen und sozialen absturz vorzubeugen...
ich finde es sehr gut!!!!
 
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AW: Sollen Strafgefangene " aushäusig" arbeiten dürfen?

Hm, also ich denke so einfach Ja oder Nein sagen kann man bei dem Thema nicht.
Das denke ich eben auch. Straftaten bewegen/berühren Menschen, machen sie mit guten Grund emotional. Und so verständlich dies ist, sollte man dennoch versuchen mit Verstand an das Thema ran zu gehen.

Ich finde es wichtig, dass die Wiedereingliederung gefördert wird und Maßnahmen geschaffen werden, die dem Häftling ermöglichen in seiner Haftzeit eine Ausbildung bzw. eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Nicht zuletzt deshalb, weil er so die Möglichkeit hat, sich ein kleines Standbein für die Zeit nach der Entlassung zu schaffen.
Der Strafvollzug heute - auch jener von morgen - hat ein Problem. Er ist völlig zu Recht an die Resozialisierung gebunden. Nur wie sieht dieses Problem im Alltag aus? Das Gericht verurteilt einen Täter zu einer Freiheitsstrafe. Zieht folglich diesen Menschen aus dessen Umfeld (Familie, Arbeit usw.) um diesen dann im Strafvollzug wieder schrittweise an dieses Umfeld zu gewöhnen. Man könnte fast sagen, man amputiert den Täter einen Arm um diesen später im Strafvollzug in einem komplizierten Verfahren, names Resozialisierung, wieder anzunähen.

Perspektivlosigkeit verleitet einen Straftäter ja schon dazu, evtl. wieder straffällig zu werden.
Behandle den Menschen wie ein Monster, und Du bekommst eines.

Es gibt ja bereits Modelle bei denen (allerdings im Gefängnis) die Jugendlichen Straftäter Ausbildungsmöglichkeiten bekommen, bzw. Erwachsene sich weiterbilden können. Auch wird in den Einrichtungen schon für Arbeit gesorgt (Reinigung von Krankenhauswäsche, Herstellung von Holzaccesoirs (Schirmständer o.ä.) die dann verkauft werden usw.)
Wenn das Gesamtkonzept stimmig ist, also nicht nur Arbeit besorgt wird, sondern auch die psychologische Unterstützung sowie die Sicherheit usw. gegeben ist, so wäre ich dafür.
Wichtig wäre in der Tat ein Gesamtkonzept welches nicht nur die Ausbildung berücksichtigt. Die Leute müssen lernen, mit Frustrationen/Verlusten umgehen zu können. Dazu braucht es nicht unbedingt eine Psycho-Therapie sondern ein umfassendes soziales Training. Dieses hat nichts mit verhätscheln oder beschwichtigen zu tun sondern sehr mit Konfrontation. Man muss sie mit ihren Taten mit deren Folgen konfrontieren. Täter scheuen diese Auseinandersetzung oftmals wie der Teufel das Weihwasser und daran erkennt man, dass man hier die Hebel ansetzen muss. Die Täter müssen lernen diese Konflikte auszuhalten, dann wäre ein weiter Weg gegangen. Wird ein Täter nur eingesperrt, wird man nichts über diesen erfahren, weil in einer leeren Zelle kann jeder behaupten er sei ein Mönch.


Ob das nun einem Hotelleben entspricht kann ich nicht beurteilen, aber ich denke es ist ein Teil der Prävention um weniger Wiederholungssitzer zu bekommen. Und das ist für die Allgemeinheit (auch finanziell) nur von Vorteil.
Für mich bedeutet Hotelleben eher der Fernseher auf der Zelle. Sowas muss nicht sein, da sollte ein Gemeinschaftsraum genügen. (Würde auch die Kommunikation sowie das Lernen von Kompromissen fördern)
Ich denke dass das hauptsächliche Übel am Strafvollzug der Entzug der Freiheit ist und sein soll. Die Freiheit für sich zu entscheiden, was mache ich heute, treffe ich mich mit Freunden, höre ich mit meiner Freundin eine gute CD, ein Spaziergang im Wald …. Was ist dagegen eine Zelle trotz TV? Nein, so gut kann es in keinem Gefängnis sein, welchem ich diese Freiheiten vorziehen würde.

Und mal ganz ehrlich, besteht Eurer Glück darin, dass ihr einen Fernseher zu Hause habt?


lg DasOmen
 
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